Frage von Klaus W. • 04.08.2022
Guten Tag Herr Frei, ich bin im Vorruhestand. Meine richtige Rente beginnt erst in ca. 2 Jahren. Steht mir die Energiepauschale von 300€ auch zu? Ist diese Frage jetzt schon geklärt?
Antwort von Thorsten Frei CDU • 05.08.2022
Sehr geehrter Herr. W.
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben. Etwas anderes wäre es, wenn Sie sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden würden, da diese explizit aus einem aktiven Einkommen gespeist wird. Details können Sie hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei