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Thorsten Frei
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Frage von Vanessa H. •

Grenzgänger Energiepauschale, wohnsitz Frankreich, Arbeitgeber Deutschland Bundeswehr. Wieso bekomme ich keinen Cent?

Guten Tag

Ich lese überall, dass man als Grenzgänger auch die Energiepauchale bekommen sollte, auch von Ihnen. Jedoch sagt mein Arbeitgeber und das Finanzamt, dass ich einen Wohnsitz in Deutschland brauche. Ich bekäme ja Vergünstigungen in Frankreich. Ich bekomme aber keine, da ich keine Steuer in Frankreich zahle, außer Grundsteuer. Somit kann ich auch nichts vom Staar verlangen.

Was ist nun richtig?

Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

warum diese Ausgestaltung gewählt wurde, müssten SPD, Grüne und FDP erklären, die diesen Weg eingeschlagen und mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchgesetzt haben. Die Wohnortpflicht in Deutschland bei der Energiepreispauschale wird regelmäßig aber damit begründet, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen. Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.

Dass diese Auslegung nicht in jedem Fall greift, dürfte an Ihrem Beispiel deutlich werden. Zumal Sie anscheinend neben Ihrer Beschäftigung bei der Bundeswehr auch Ihre Steuern in Deutschland zahlen und hier selbst die Einkommenssteuererklärung deklarieren. Und da Frankreich ähnlich argumentiert, gehen Sie leer aus. Für mich unverständlich, aber unsere Argumente sind im parlamentarischen Verfahren bei SPD, Grünen und FDP abgeperlt. Es tut mir leid, Ihnen hier keine bessere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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