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Thorsten Frei
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Frage von Annett K. •

Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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