Frage zum Tierschutzgesetz
1. Sollten Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?
2. Sollten Amputationen, die dazu dienen, Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden?
3. Sollten jegliche Formen der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln, verboten werden?
4. Sollten exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ in Privathaltung verboten werden?
5. Sollte jede Form der Wildtierhaltung im Zirkus verboten werden, und dies ohne Ausnahmen?
6. Sollte der Verkauf von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen verboten werden, da die Tierheime bereits voll sind?
7. Sollte die Qualzucht in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich verboten werden?
Sehr geehrte Frau B.
von pauschalen Verboten halte ich wenig. Schließlich gibt es viele gute Argumente für und wider einer Sache. Oft werden Verbote komplexen Sachverhalten nicht gerecht. Insofern muss man sich im Einzelfall anschauen, ob Verschärfungen Sinn machen könnten oder nicht. Aber wir sehen in der Praxis auch, dass selbst ein grüner Landwirtschaftsminister Özdemir diesen Weg nicht ansatzweise geht, obwohl er es in der Hand hätte, entsprechende Initiativen zu starten. Im Grunde bleibt festzuhalten, dass Deutschland eines derjenigen Länder der Welt mit den höchsten Tierschutzstandards sein dürfte. Das unterstützen wir. Umgekehrt dürfen wir die Land- und Nutzwirtschaft oder auch das Erleben von Tieren in der Gesellschaft nicht verunmöglichen. Es braucht eine gute Balance, die wir immer zu suchen bereit sind. Dass wir jede Form von Tierquälerei ablehnen, versteht sich von selbst!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei