Frage bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts: Bezieht sich die geplante Rücknahme der Reform ausschließlich auf zukünftige Einbürgerungsverfahren?
Sehr geehrter Herr Frei,
im Hinblick auf die von der CDU geäußerten Absichten, die kürzlich beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgängig zu machen, möchte ich gerne folgende Frage an Sie richten: Bezieht sich die geplante Rücknahme der Reform ausschließlich auf zukünftige Einbürgerungsverfahren, die nach der Aufhebung der Reform beginnen würden, oder umfasst sie auch diejenigen Einbürgerungen, die bereits unter den Bedingungen der von der Ampelkoalition eingeführten Reform, einschließlich der Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft, durchgeführt wurden?
Sehr geehrter Herr K.,
solche Gesetzesnovellierungen sind aufgrund des Vertrauensschutzes in aller Regel stichtagsbezogen und in die Zukunft gerichtet. Wer zuvor die Staatsbürgerschaft erworben hat, dürfte diese nachträglich nicht entzogen bekommen.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei