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Frage von Angelika A. •

Bekomme ich die Energiepauschale?

Sehr geehrter Herr Frei

Ich bin Grenzgänger von F nach D . In einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Seid November 2021 in Leistungsbezug von Krankengeld. Steht mir die Energiepauschale dann zu? Wenn ja wo beantrage ich diese? Mein Arbeitgeber hat diese Leistung nicht gezahlt.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Angelika A.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

auch der Bezug von Krankengeld berechtigt zum Bezug der Energiepreispauschale, sofern Sie noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis sind. Grundsätzlich wird in einem solchen Fall aber nicht der Arbeitgeber auszahlen. Sie müssten dann die Pauschale im Zuge der Einkommenssteuererklärung für 2022 rückwirkend im kommenden geltend machen.

Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.

Mit besten Grüßen
Thorsten Frei 

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