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Thorsten Frei
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Frage von Tendai M. •

Befürwortet Ihre Partei die Abschaffung des § 166 StGB (Antiblasphemie Paragraph)?

Sehr geehrter Herr Frei,

im Kontext von Art. 5 GG & Art. 10(1) EMRK sowie der jüngsten weltweiten gewaltsamen Verfolgung von Religionskritikern einschließlich in Europa, würde sich Ihre Partei für die Aufhebung des Anti-Blasphemiegesetzes §166 StGB (u. ähnliche gesetzliche Reglungen) fördern?

Falls nein, warum? Falls ja, welche Maßnahmen würden unterstützt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Inhalt nicht einfach durch das Verschärfen/Ausweiten anderer Strafgesetze ersetzt wird? Zum Beispiel durch eine Ausweitung/Interpretation der Gesetze gegen Hassrede, Aufstachelung, Beleidigung usw., sodass im Wesentlichen dieselbe Rede kriminalisiert wird?

(Ich stelle allen großen deutschen Fraktion dieselbe Frage um die derzeitige Stelle der Partei zu verstehen als Recherche für einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift über die Reform des europäischen Menschenrechtssystems.)

Vielen Dank für Ihre Klarstellung der Parteipositionen.

Mit freundlichen Grüßen
Tendai M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr. M.

ich sehe nicht, dass Menschen wegen Ausübung ihrer Religion oder wegen Kritik an der Religionsausübung anderer in Europa und vor allem in Deutschland verfolgt würden. Und deshalb sehe ich auch keine Notwendigkeit, irgendeine Änderung am §166 StGB vorzunehmen. Eine solche Debatte gibt es überhaupt nicht. In Deutschland gilt Religionsfreiheit und die Norm ist ein Baustein, um diese zu sichern. Dafür gibt es im Übrigen auch ein öffentliches Interesse. Schließlich bedarf es ja jeweils der Sörung des öffentlichen Friedens.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

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