Frage an Thorsten Frei von Dorota R. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Frei,
vielen Dank, dass Sie die Interessen unseres Landkreises im Bundestag mit großem Engagement vertreten. Man kann in der Presse öfters lesen, dass das bestehende EEG um eine Passage ergänzt werden soll, dass das Errichten von Windkraftanlagen dem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienen soll. Diese Formulierung klingt wie ein Ausschnitt aus einer trumpschen Wahlkampagnen-Rede. Vielen Bürgerinnen und Bürgern wird diese Formulierung sicher Angst machen. Diese Sätze pochen auf höhere Akzeptanz. Dann lieber Windräder direkt vor der Tür, tote Vögel, verspargelte Landschaften, als dass die "Volkssicherheit" in Gefahr geriete. Ich habe in der Gegend, in der ich lebe, öfters mit Menschen gesprochen und sie haben wirklich Angst und Sorgen.
Auch die Biogas-Bauern mit ihren abgeschafften Händen und voller Sorgen- Gesichtern sind unglücklich. Sie müssen den Lärm und den Gestank ihrer Anlagen ertragen und haben Sorge, wie es dann wohl weiter geht, wenn die Subventionen auslaufen. Sie würden doch lieber Lebensmittel herstellen, das lohnt sich aber in diesem Land wohl kaum.
Sehr geehrter Herr Frei, Sie haben doch auch Familie und machen sich sicher viele Gedanken um die Zukuft, die abseits von 20 Subventionsjahren liegt. Deutschland hat doch kaum Rohstoffe. Die Windkraftanlagen bestehen aus Rohstoffen, die es in Deutschland nicht gibt. Wir werden auch durch diese Form von Energie für immer von anderen Ländern abhängig sein. Wenn Sie Zeit haben empfehle ich Ihnen folgenden Film:
https://www.youtube.com/watch?v=Oyli9AIkjnA
Um den Strombedarf zu decken braucht Deutschland 300.000 Windkraftanlagen. Sehen Sie unsere Natur als nicht gefährdet? Werden die Windanlagen die Dörfer aussterben lassen?
Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorota Rombach, Bräunlingen
Sehr geehrte Frau Rombach,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Viele Bürger und Bürgerinnen aus meinem Wahlkreis schreiben mir zum geplanten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2021, das in der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) liegt. Mit der geplanten EEG-Novelle soll ein weiterer Schritt in Richtung Ausbau von Erneuerbaren Energien (EE) gegangen werden. Gleichzeitig hat die Novelle aber auch im Blick, dass die Kosten für alle Stromverbraucher nicht weiter steigen.
Mit der von Ihnen angesprochenen Passage sind keineswegs nur Windkraftanlagen gemeint. Wir brauchen die Windenergie zur erfolgreichen Energiewende. Aber auch Anlagen zur Nutzung von Sonnen-, Wasser- und Bioenergie sind unentbehrlich. Natürlich macht es nur Sinn, dort eine WKA zu errichten, wo die Windgegebenheiten eine ordentliche Energiegewinnung ermöglichen. Ich versichere Ihnen, ich werde keinen Gesetzesentwurf zustimmen, der einen willkürlichen Ausbau ermöglicht. Die EEG-Novelle hat dies in keiner Weise vor. Mit dem erst Mitte dieses Jahres verabschiedeten Gesetzesentwurf "zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" wird den Bundesländern mehr Entscheidungskompetenz hinsichtlich Planungs- und Genehmigungsprozessen für die Errichtung von WKA übertragen. Die Bundesländer können in ihren Landesgesetzen beispielsweise einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern festlegen. Der Ausbau von WKA an Land und auf Wasser ist auch weiterhin mit strengen Natur- und Tierschutzauflagen verbunden, die mehr denn je von lokalen Behörden geprüft werden. Ich finde es richtig, dass den Bundesländern und den Genehmigungsbehörden vor Ort mehr Kompetenz übertragen wird, denn sie wissen am besten, wo der Aufbau von WKA geeignet und mit den Bürgern und der Natur vereinbar ist.
Der EEG-Entwurf sieht vor, dass Landwirte auch weiterhin Unterstützung bei der EE-Förderung aus Biomasse erhalten. Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist zum einen ein Zielmodell für die installierte Leistung und die Stromerzeugung im Jahr 2030 vereinbart worden, zu dem die Stromerzeugung aus Biomasse auf annähernd gleichem Niveau wie heute beitragen soll. Zum anderen wurde eine „Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (Gülle) und landwirtschaftlicher Reststoffe“ beschlossen. Mit dem EEG-Entwurf werden diese Punkte umgesetzt. Dem erwartbaren Rückbau von Anlagen wird durch eine Ausweitung des Biomasse-Ausschreibungsvolumens und einer Anhebung der Höchstwerte entgegengewirkt. Bereits heute gibt es eine Anschlussförderung für Biomasseanlagen nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung, die es Biomassebestandsanlagen ermöglichen, eine 10-jährige Anschlussförderung zu erhalten. Zudem soll eine neue Ausschreibung für Biomethananlagen in der Südregion geschaffen werden. Damit wird sichergestellt, dass Landwirte aus unserer Region eine Vorzugsbehandlung bei der Stromeinspeisung erhalten.
Abschließend sind der Netzausbau und die Speichertechnologien noch nicht weit genug vorangeschritten, um eine stabile und nachhaltige Stromversorgung aus EE zu gewährleisten. Natürlich geben wir uns damit nicht zufrieden. Mit der "Nationalen Wasserstoffstrategie" wird der Bund in den kommenden Jahren 9 Mrd. EUR in die Wasserstofftechnologie investieren. Wasserstoff wird eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Vollendung der Energiewende spielen. Darüber hinaus brauchen wir Langzeitstromspeicher, um die volatile Energiegewinnung aus EE beständig nutzen zu können. Viele Speichertechnologien befinden sich noch im Forschungs- und Entwicklungsstadium. Daher unterstützt der Bund die Forschungsinitiative "Forschungsfabrik Batterie" mit 500 Mio. EUR, um die industrielle Batteriezellforschung in Deutschland voranzubringen. Mit der Energiewende und unserer grünen Stromgewinnung nehmen wir bereits heute eine Vorreiterrolle in Europa ein. Mit der Erforschung und Nutzung neuer Energiequellen- und Speicherpotentiale stellen wir die Weichen, um zukünftig das Know-How und die Eigenproduktion im Land zu haben. Damit stärken wir unsere eigenständige Energieversorgung und werden auf weniger Energieimporte aus dem Ausland angewiesen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei