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Thorsten Frei
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Frage von Andreas V. •

Frage an Thorsten Frei von Andreas V. bezüglich Recht

als ehemaliger Referent von Dr. Franz-Josef Jung, wie ich Jurist, habe ich gelernt, dass sich Recht wandelt und neue Erkenntnisse aufnehmen und umsetzen muss. Was ist so schlimm daran, das Wort "Rasse" aus Art.3 GG einfach herauszunehmen, wenn man erkannt hat, dass es eben keine Rassen gibt? Das Ansinnen der Gründungsväter des GG bleibt honorig und anerkennenswert, aber wenn es keine verschiedenen Rassen gibt, können diese auch weder bevorzugt noch benachteiligt werden! Oder?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vaerst,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich gibt es aus wissenschaftlicher Perspektive keine biologischen Rassen. Als ehemaliger Mitarbeiter des geschätzten Kollegen Franz-Josef Jung und auch als Jurist werden Sie aber auch die juristischen Gründe sehen, die bei mir zu einer kritischen Haltung gegenüber einer Änderung von Artikel 3 GG führen.

Erstens. Insbesondere Grüne und Linke kommen quasi im Quartalstakt mit Änderungsvorschlägen für unsere Verfassung. Die meisten davon lösen bzw. lösten keine bestehenden Probleme, sondern sind eher Symbolpolitik. Vielmehr besteht die Gefahr, dass sie zur Verwässerung unseres Grundgesetzes führen. Besser wären einfachgesetzliche Vorschläge mit konkreten Maßnahmen.

Zweitens sehe ich die Gefahr, dass durch begriffliche Änderungen die gewachsene kodifizierte Rechtsprechung geändert wird und zu neuen rechtlichen Problemen führen könnte, die einen schwächeren Schutz gegen Rassismus und rassistische Verhaltensweisen zur Folge haben könnten. Alternative Begriffe weisen spezifische Defizite auf. So sind „Heimat“ und „Herkunft“ bereits in Artikel 3 GG genannt. Wenn „Rasse“ durch „Ethnie“ oder „ethnische Herkunft“ ersetzt würde, könnte man damit beispielsweise den Antisemitismus juristisch nicht fassen, der als eine Form rassistischer Diskriminierung gelte.

Und drittens ist der Begriff Rasse im maßgeblichen internationalen Recht - etwa der Grundrechtecharta der Vereinten Nationen oder der Europäischen Menschenrechtskonvention - ein stehender Begriff. Auch hier sollte ein Sonderweg nicht neue Rechtsprobleme mit geringerem Schutz gegen Rassismus schaffen.

Klar ist: Unser Grundgesetz mit seiner Fokussierung auf die Menschenwürde bietet bereits heute einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung und Rassismus.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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