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Frage von Jörn S. •

Frage an Thorsten Frei von Jörn S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frei,

am Donnerstag, den 30.01.2020 habe Sie als Redner im Bundestag zum Thema digitale Gesichtserkennung gesprochen. Gegen 10:36 Uhr haben Sie die Argumentation der Gegner, dass die digitale Gesichtserkennung keine Straftaten verhindere, aufgegriffen und folgende Sätze vorgetragen:

Zitat: "Die digitale Gesichtserkennung verhindert keine Straftaten. Wenn diese Argumentation zutreffend wäre, dann würde das auch für die Regelungen des Strafgesetzbuches gelten. Wenn ein Richter eine Strafe ausspricht, dann hat das auch keine unmittelbare Auswirkung auf die Straftat. Und trotzdem wissen wir, dass es natürlich eine enorme generalpräventive Wirkung hat. Es gilt genauso für die Videoüberwachung." Zitat Ende
Daher meine Frage an Sie. Ihnen ist als Jurist schon klar, dass bei der Videoüberwachung an exponierten Orten eine Vielzahl von Gesichtern aufgenommen und gematcht werden, während ein Angeklagter aufgrund von Ermittlungsergebnissen und einer Anklageerhebung vor Gericht steht.

Nach meinem Empfinden vermischen Sie hier zwei Aussagen, welche nicht miteinander vergleichbar sind. Zum einen (Videoüberwachung) werden alle aufgenommenen Bürger erfasst und dann auf mögliche Treffer gematcht. Ja, eine Verurteilung eines Straftäters hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Straftat selbst, die ja bereits in der Vergangenheit liegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die Regelungen des Strafgesetzbuches sogar eine präventive Wirkung. Diese Wirkung gilt aber unabhängig von der Videoüberwachung, egal, ob Sie nunmehr eingesetzt wird oder nicht.
Ich vermute, dass Sie bei der Debatte eine unglückliche Formulierung gewählt haben und eigentlich etwas anderes meinten. Könnten Sie bitte klarstellen, wieso eine Videoüberwachung eine zusätzlich relevante generalpräventive Wirkung haben soll und warum hierfür es in Ihren Augen akzeptabel sein soll, alle am Ort befindlichen Personen zu matchen?

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage
J. Saß

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.

Ich habe über die präventive Wirkung der Videotechnik im Allgemeinen gesprochen. Ich glaube, man wird kaum bestreiten können, dass der Einsatz dieser Technik an öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und Orten abschreckende Wirkung hat, denn kein Straftäter ist scharf auf scharfe Bilder seiner Tat.

Mit der automatisierten Gesichtserkennung wappnen wir unsere Polizisten und Polizistinnen für das digitale Zeitalter, in dem wir uns schon längst befinden. Kriminelle nutzen schon längst die neusten technischen Möglichkeiten aus. Das sollten wir auch tun. Es geht in keiner Weise darum, alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Richtig eingesetzt sorgt das System durch mehr Sicherheit auch für mehr Freiheit. Denn die Menschen sind nur dann wirklich frei, wenn sie sich auch sicher fühlen und nicht Opfer von Straftaten werden, die sich gegen die eigene Unversehrtheit oder das eigene Eigentum richten. Die Treffergenauigkeit bei den bisherigen Modellversuchen, die sich durch die Kopplung verschiedener Systeme soweit erhöht, dass es eine Fehlerquote von 0,00018 Prozent erreicht wird, bestätigt das gute Gefühl der Bevölkerung, in der es eine breite Zustimmung gibt.

Trotz aller Vorteile ist klar, die digitale Gesichtserkennung darf nur zur Identifizierung von Personen in klar begrenzten polizeilichen Fahndungsdatenbanken genutzt werden. Der Einsatz darf nur an Orten mit besonderem öffentlichem Interesse stattfinden. Und auch der Nutzerkreis muss eng gefasst werden. Wir zielen nicht auf Falschparker, sondern auf schwere und schwerste Straftäter und Terroristen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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