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Thorsten Frei
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Thorsten Frei von Thorsten G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Freis,

ich bitte Sie um eine Stellungnahme bezüglich der Themen
„Steuererleichterungen für Konzerne / Unternehmen“ und „Erbschaftsteuer“.

Thema 1:
Mir geht es insbesondere um Mulitnationale Konzerne wie IKEA (die durch viel rumgetrickse, zB Gewinnverschiebung, ihre Steuern senken).
Verschiedene Quellen (OECD etc.) gehen von einem Verlust von jährlich ca. 7 Milliarden € aus (2012, http://finanzmarktwelt.de/steuervermeidung-2012-verschoben-us-konzerne-500-700-milliarden-dollar-21980/ )

Das ist Geld, welches unseren Kindergärten, Schulen und der Infrastruktur fehlt.

Herr Schäuble möchte sich ja mit dem Verweis auf das „Steuergeheimnis“ diesbezüglich offenbar nicht bewegen.
Ebenso sind einem EU-Gremium (sicherlich unbeabsichtigt) wichtige Unterlagen bezüglich der Luxemburg-Leaks verloren gegangen.
( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steuervermeidung-eu-kommission-fehlen-cocg-dokumente-a-1094312.html )

1. Wie ist hier Ihre Position?
2. Wie würden Sie bei einer möglichen Petition zu diesem Thema abstimmen?

Thema 2:
Wie ist Ihre Position zum Thema Erbschaftsteuer?
Wie kann es sein, dass Großunternehmen ohne jegliche Prüfung ihres konkreten Entlastungsbedürfnisses von der Steuer befreit werden können? Dies verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Ich freue mich auf Ihre konkrete, differenzierte und fundierte Antwort!

Mit herzlichen Grüßen

Thorsten Gründel

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Sehr geehrter Herr Gründel,

gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Fragen zu den Themenkomplexen Steuervermeidung durch multinationale Konzerne und Erbschaftssteuer für Unternehmen ein. Lassen Sie mich aber zunächst vorwegschieben, dass ich keine Aussagen zu Vorgängen in Brüssel vornehmen kann. Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages bin ich im Übrigen nicht und entscheide somit auch nicht über Petitionen.

Mit Blick auf die Steueroptimierung von Konzernen bin ich der Meinung, dass den Tricksereien ein Ende bereitet werden muss, da Ländern wie Deutschland oder Frankreich ein großer Schaden entsteht. Entgegen Ihrer Aussagen geht die OECD sogar von weltweiten staatlichen Einnahmeverlusten von bis zu 240 Mrd. EUR aus. Das Ergebnis aber bleibt gleich: Deutschland entgeht eine ordentliche Summe an Steuergeldern, die wir sehr gut für Bildung oder auch die Infrastruktur ausgeben könnten. Deshalb muss ich Ihnen auch dahingehend widersprechen, dass Wolfgang Schäuble ein Bremser in der Angelegenheit wäre. Ganz im Gegenteil. Schließlich drängt ja gerade unser Finanzminister in den internationalen Gremien auf mehr Transparenz und Zusammenarbeit. Er hat nach den sog. „Panama Papers“ Ende April als einer der ersten überhaupt einen Maßnahmenkatalog gegen Steueroasen vorgelegt. Auf Basis dieser Vorschläge treffen sich heute im Übrigen die Landesfinanzminister im brandenburgischen Neuruppin, um die Daumenschrauben für Steuersünder auf nationaler Ebene möglichst schnell anzuziehen. Darüber hinaus hoffe ich, dass der von der OECD Ende 2015 vorgeschlagene BEPS-Maßnahmenkatalog, dessen Umsetzung die EU-Kommission zur Vermeidung unterschiedlicher Standards ausdrücklich befürwortet, in der EU trotz zahlreicher Detailunterschiede möglichst schnell umgesetzt wird. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Nachteile unserer vor allem mittelständisch geprägten Unternehmen im globalen Wettbewerb.

Beim Thema Erbschaftssteuerregeln für die Unternehmensnachfolge hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach - zuletzt Ende 2014 - festgestellt, dass eine Privilegierung gerade eben nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstößt und insofern zulässig ist, soweit gewisse Kriterien erfüllt sind. Das liegt eben daran, dass Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und Arbeitnehmer und ihre Familien in ihrer Existenz unmittelbar betroffen sind. Folglich erachte ich es – ohne in die Details zu gehen – als richtig, dass Unternehmen besser gestellt werden, wenn es darum geht, dass kein Kapital abgezogen wird und die Arbeitsplätze erhalten werden. Unabhängig davon möchte ich aber klarstellen, dass es dabei vor allem um kleine und mittelständische Unternehmen geht und weniger um die von Ihnen angeführten Großunternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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