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Thorsten Frei
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Frage von Christian C. •

Frage an Thorsten Frei von Christian C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frei,

Nach wie vor weigern sich die Regierungsparteien Ihre Lobby Kontakte offenzulegen, nach wie vor verstehe ich diese Haltung nicht.

Können Sie mir bitte erklären, warum wir Bürger nicht wissen dürfen, wer Einfluss auf unsere Politiker und deren Entscheidungen hat?

Gruß
Christian Colpi

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Colpi,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Lobbying. Keine Frage, die Interessenvertretung ist in der Bundespolitik wie auch auf allen andern Ebenen der politischen Entscheidungsfindung stark ausgeprägt. Aus meiner Sicht ist es für ausgewogene Kompromisse in politischen Entscheidungen von großer Bedeutung, dass alle Betroffenen bzw. beteiligten Seiten gehört und berücksichtigt werden. Das macht letztlich auch die Stärke unserer Demokratie aus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass es Regeln gibt, die Interessenvertretung möglichst transparent, nachvollziehbar und klar erkennbar machen.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt deshalb seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraus-setzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ein „verbindliches Lobbyistenregister" besteht darüber hinaus bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung", die CDU und CSU durchgesetzt haben.

Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zur parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind in vielfältiger Art und Weise nachvollziehbar. Dafür sorgen allein schon die unterschiedlichen Entscheidungsprozesse in den Fraktionen, in der Koalition, im Parlament, den Fachausschüssen, im Bundesrat und auch seinen Vermittlungsausschüssen, aber auch die Beteiligung unterschiedlichster Experten und Sachverständige im Rahmen öffentlicher Anhörungen, bei den Verbändeanhörungen oder bei den Beiräten. Sie alle verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.
Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses u. U. zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Da aber letztendlich Abgeordnete jeglicher Couleur auf Experten und Gesprächspartner im eigenen Themenbereiche angewiesen sind und derlei Gespräche aufgrund der großen Fülle an parlamentarischen Verpflichtungen oftmals adhoc vereinbart und deshalb unkompliziert und informell stattfinden müssen, wäre ein solches Ansinnen nicht praxistauglich.
Jeder einzelne Abgeordnete hat aber dennoch die Pflicht, sich nicht von einzelnen Interessen leiten zu lassen, sondern stets das Allgemeinwohl im Auge zu behalten. Insofern tragen wir Mandatsträger eine große Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Aus meiner Erfahrung heraus ist aber auch die Einschätzung gewachsen, dass die weit überwiegende Masse meiner Kollegen auf kommunaler, landes- und bundespolitischer Ebene diesen Grundsatz berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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