Thomas Utz
SPD
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Frage von Andreas S. •

Frage an Thomas Utz von Andreas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Utz,

wie steht die SPD und wie stehen Sie persönlich zur Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen und zur Einführung von Tempo 30 in Ortschaften?

Hintergrund ist die Wischi-Waschi-Haltung der SPD in dieser Frage in den letzten Jahren.

Wer hat in der SPD in dieser Frage das Sagen? Und warum stellt sich die Partei in dieser Frage auch noch im Jahre 2017 so planlos dar? Und das entgegen jedwede Vernunft (wenn man Menschenleben als höchstes Gut ansieht und nicht die vermeintliche "Freiheit".

https://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssige_H%C3%B6chstgeschwindigkeit_im_Stra%C3%9Fenverkehr_(Deutschland)

"Seit Ende der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung im Jahr 2005 setzte sich keine der Regierungsparteien mehr für ein allgemeines Tempolimit ein. Überraschend fiel daher am 27. Oktober 2007 die Entscheidung beim SPD-Parteitag in Hamburg aus, bei der sich eine knappe Mehrheit der Delegierten für ein Tempolimit von 130 km/h und damit gegen die Empfehlung der Parteiführung aussprach. Im Bundestag sind außerdem die Grünen und die Linken für ein Tempolimit. Im Mai 2008 lehnte die große Koalition zusammen mit der FDP die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h erneut ab.

Die von den Grünen und der Linkspartei eingebrachten Anträge auf Einführung eines flächendeckenden Tempolimits in Höhe von 130 km/h wurden vom Bundestag am 28. Mai 2009 mit großer Mehrheit abgelehnt. Neben der Union und der FDP votierten dabei auch die Vertreter der SPD gegen die Anträge, obwohl sich der Parteitag der SPD Ende 2007 mit knapper Mehrheit und gegen die Empfehlung der Parteispitze noch für die Einführung eines Tempolimits ausgesprochen hatte. Auch die ehemalige Regierung aus CDU und FDP (2009–2013) lehnte die Einführung eines Tempolimits entschieden ab."

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

sowohl die Einführung eines generellen Tempolimits auf Bundesautobahnen, als auch ein flächendeckendes Tempo 30 in Ortschaften lehne ich ab. Notwendige Geschwindigkeitsbegrenzungen an entsprechenden Unfallschwerpunkten auf Bundesautobahnen sind davon im Einzelfall natürlich unbenommen.

Tempo-30-Zonen können auf Initiative der jeweiligen Kommunen vor Ort (ggf. nach Rücksprache mit übergeordneten Behörden) ausgewiesen werden (in vielen Kommunen meines Wahlkreises bereits so geschehen). Eine bundesweite Verpflichtung für flächendeckendes Tempo-30 innerorts ist nicht praktikabel und meines Erachtens auch nicht sinnvoll. Hier sehe ich die Kommunen vor Ort in der Verantwortung, bei entsprechenden innerörtlichen Unfallschwerpunkten zu reagieren.

Viele Grüße
Thomas Utz