
(...) Ihre Entschuldigung habe ich an Herrn Stritzl zur Kenntnis weiter geleitet. Im Hinblick auf Ihre erneute Nachfrage zu dieser Thematik teile ich Ihnen mit, dass das einschlägige Recht die von Ihnen gewünschte Rechtsfolge im Krankheitsfall eines Abgeordneten nicht vorsieht. (...)