Frage an Thomas Stritzl von Arne K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Stritzl,
vielen Dank für die Beantwortung einiger meiner Fragen v. 21. NOV 2016.
Meiner Frage nach den rechtlichen Grundlagen für die Grenzöffnung durch unsere Frau Bundeskanzlerin Merkel im Jahre 2015 sind Sie aber ausgewichen bzw. haben sie m.E. nicht voll umfänglich beantwortet. Deshalb möchte ich, als Nichtjurist, noch einmal höflich nachfragen. Sie schreiben sinngemäß: jeder Asylsuchende aus Drittstaaten, der an unserer Landesgrenze um Asyl bittet, habe das Recht auf objektive Prüfung seines Antrages, auch wenn er gar keine Papiere vorweisen könne. Dies sei Lehre aus der "Nazi-Zeit". Das war aber m.E. bis 2015 anders. Dort wurden nur Asylanträge geprüft, die über Flughäfen direkt nach DEU einreisten. Dies geschah mit Verweis auf Dublin II. Dieses besagt: Der Staat der EU, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das heißt: Menschen die über die Außengrenze in die EU einreisen, z.B. Griechenland, müssen ihren Antrag in diesen Ländern stellen, dort muss er bearbeitet werden.
Eine Lehre, die wir sicherlich aus der Zeit des Nationalsozialismus gelernt haben ist, dass das Echt und die geltenden Gesetze eingehalten werden müssen. Erstaunlicherweise wurden laut übereinstimmenden Medienberichten in der Zeit JAN bis OKT 2016 nun wieder 18.000 Menschen von unseren Grenzen zurückgewiesen. Dies steht im Widerspruch zu Ihrer o.a. Aussage, dass jeder hier das Recht auf Asylverfahren hat.
Meine Fragen:
1. Gilt das Schengen-Abkommen und die Dublin Abkommen noch bzw. wieder?
2. Wenn nicht, mit welchen parlamentarischen oder gesetzlichen Verfahren (z.B. Notstand) wurden die Abkommen 2015 de facto außer Kraft gesetzt und die Grenze geöffnet?
3. warum gelingt es offenbar nun auch Schwerverbrechern (Fall Maria L., Freiburg), unbehelligt unsere Grenze zu überschreiten, wenn Sie zuvor sogar rechtskräftig in Griechenland verurteilt sind? Wie wollen Sie künftig unsere Grenzen besser schützen?
A. Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
meine Antworten auf Ihre Fragen haben Sie bereits mit E-Mail vom 16. Dezember 2016 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stritzl