Frage an Thomas Stritzl von Arne K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stritzl,
ich bin 45 Jahre und habe mein Leben lang nur die CDU gewählt. Diesen Fehler werde ich nicht mehr wiederholen.
Ich habe ff. Fragen:
1. Glauben Sie als Jurist, dass Frau Merkel mit der Grenzöffnung 2015 gegen bestehende europäische Gesetze verstoßen hat (Schengen, Dublin, Grundgesetz etc.).
2. Wenn ja, wodurch wurde dieser Ausnahmezustand begründet? Warum gab es keinen gesetzlichen "Notstand", wie etwa in FRA, mit dem man hätte die Gesetzesbrüche rechtfertigen können?
3. Ist dieser Ausnahmezustand nun beendet, werden die o.a. Gesetze nun wieder eingehalten?
4. Mit welchem demokratischen Prozess hat Frau Merkel ihre Entscheidung begründet? Gab es einen Parlamentsentscheid oder eine Absprache in der EU?
5. Wie viele sogenannte Flüchtlinge sind im Land? Sind alle erfasst und sicherheitstechnisch überprüft?
6. Sie haben 2015 behauptet, es wären keine Terroristen unter den Flüchtlingen. Wie rechtfertigen Sie diese Fehleinschätzung? Sollte die Bevölkerung beruhigt werden?
7. Bewerten Sie die Ereignisse im Jahre 2015 als "Kontrollverlust"?
8. Welchen Einfluss haben die sogenannten Füchtlinge auf die Innere Sicherheit in DEU? Wie bewerten Sie den Anstieg der Kriminalität?
9. Warum werden deutsche Bürger von Frau Merkel als "Menschen, die schon länger hier leben" bezeichnet?
10. Sehen Sie die Begriffe "Deutscher", Bundesrepublik Deutschland und den Begriff Nation als veraltet und schlecht an?
11. Worin unterscheidet sich Ihre CDU von den Parteien Die Linke, Die Grünen und die SPD hinsichtlich der Sicherheitspolitik (innere und äußere Sicherheit)?
12. Was tun Sie gegen die Spaltung unserer Bevölkerung in sogenannte Dunkeldeutsche und Helldeutsche (Zitat Bundespräsident)?
13. Halten Sie besorgte Bürger für Mischpoken, Modernisierungsverlierer oder "Arschlöcher" (Zitat Tauber)?
14. Was halten Sie von einem Einsatz der Bw im Inneren? Warum haben Sie die Gesetze nicht angepaßt?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich im Voraus.
Arne K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. November 2016, in der Sie mich um Stellungnahme zu einem sehr umfangreichen Fragekomplex bitten. Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Kernelement unserer Asyl- und Migrationsgesetzgebung ist das im Grundgesetz verankerte Prinzip, dass Drittstaatangehörigen selbst ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente nach dem Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise in unser Land zu gestatten ist. Insofern hat jeder Asylsuchende der an unserer Landesgrenze um Asyl bittet, das Recht auf objektive Prüfung seines Begehrens. Mögliche Änderungen an dieser aus den Lehren der Nazi-Diktatur heraus entwickelten Gesetzgebung wären nur durch eine Grundgesetzänderung möglich, für die keine politische Mehrheit besteht.
Der Zustrom hunderttausender Schutzsuchender nach Deutschland hat allerdings klar gezeigt, dass die bisherige Asyl- und Migrationsgesetzgebung aufgrund der sich verändernden Herausforderungen erheblicher Anpassungen bedarf. Die folgenden Maßnahmen haben wir diesbezüglich bereits umgesetzt:
• Das Asylrecht wurde verschärft: Bundesländer müssen innerhalb von drei Monaten abschieben; früher waren es sechs Monate. Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden. Die Anforderungen für die Erstellung ärztlicher Atteste bei abgelehnten Bewerbern wurden neu geregelt.
• Fehlanreize wurden verringert: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt, bleibt bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung. Dort sollen die Länder das „Taschengeld“ durch Sachleistungen ersetzen. Wer ausreisen muss, erhält weniger Leistungen. Wer seine Ausreise verweigert, verliert alle Ansprüche.
• Bearbeitung von Asylanträgen wurde verbessert: Neue Anträge werden seit Juli 2015 in knapp vier Monaten bearbeitet. Mit dem neuen Flüchtlingsausweis werden alle Flüchtlingsdaten zentral erfasst, Doppelregistrierungen oder Leistungsbetrug werden so verhindert.
• Sichere Herkunftsstaaten wurden ausgeweitet: Auf Druck der CDU wurden mittlerweile alle Länder des Westbalkans zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Zusätzlich will die CDU gegen den Widerstand der Grünen Marokko, Tunesien und Algerien wegen geringer Anerkennungsquote als weitere sichere Herkunftsstaaten einstufen.
• Kriminelle Ausländer können leichter abgeschoben werden, wenn sie wegen begangener Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden sind.
• Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, wird zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet: Wer diese ablehnt oder abbricht, erhält weniger Leistungen.
• Erfolgreiche Integration wird belohnt: Nur wer eindeutige Leistungen zur Integration erbracht hat, kann nach fünf Jahren Aufenthalt unbefristet bei uns bleiben. Hierzu zählen u. a. Deutschkenntnisse, Ausbildung oder ein Arbeitsplatz. Zudem dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen.
• Mehr verpflichtende Integrationskurse: Gegenüber 2015 wird sich die Zahl der Teil-nehmer in verpflichtenden Integrationskursen verdreifachen. Der Stundenanteil zur Wertevermittlung, u. a. zu den Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wurde von 60 auf 100 Stunden erhöht.
• Besserer Schutz der EU-Außengrenzen: Die NATO arbeitet eng mit der Türkei, Griechenland und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusammen. In Seenot geratene Menschen werden wieder in die Türkei zurückgebracht.
• Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei wirkt: Die Zahl der Flüchtlinge, die von der türkischen Küste über die Ägäis nach Griechenland kommen, ist um über 90 Prozent gesunken. Die Kosten für Bildung und Schulen, für Ernährung und Infrastruktur zur Verbesserung der Lage der syrischen Flüchtlinge in der Türkei übernehmen die EU und alle 28 Mitgliedstaaten zu einem großen Teil.
• Hotspots zur Registrierung der Flüchtlinge wurden eingerichtet: In Griechenland und in Italien richtet die EU zentrale Anlaufstellen und Aufnahmezentren – sogenannte Hotspots – ein. Dort werden alle ankommenden Flüchtlinge registriert.
Weitere Details zu den schnell und umfangreich getroffenen Maßnahmen finden Sie auf den Webseite des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter www.bmi.bund.de.
Im Hinblick auf Ihre Frage nach den Unterschieden zwischen Union und anderen Parteien in Deutschland im Bereich der Sicherheitspolitik möchte ich zunächst darauf verweisen, dass sämtliche der vorgenannten Maßnahmen vorrangig auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umgesetzt werden konnten. Weiterhin haben wir dafür gesorgt, dass der BMI-Etat für das kommende Jahr um mehr als eine Milliarde Euro gegenüber 2016 erhöht wurde. Wesentliches Ziel ist dabei die Stärkung der Sicherheitsbehörden. Dies führt u.a. zu einer verbesserten Personal- und Sachausstattung bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Außerdem starten wir ein Anreizprogramm zur Förderung der Ausreise mit einem Volumen von 40 Mio. Euro, um die Zahl freiwilliger Ausreisen ausreisepflichtiger Ausländer erheblich zu steigern.
Weitere Positionen zur Sicherheits- und Migrationspolitik hat der CDU-Bundesparteitag in Essen in der vergangenen Woche verabschiedet. Neben der weiteren Stärkung der Sicherheitsbehörden wird hier u.a. die Einrichtung von Transitzonen in Grenznähe zur Prüfung von Asylgesuchen gefordert. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der CDU unter www.cdu.de. Gerne werden wir diese Positionen auch in der Regierungs- und Parlamentsarbeit umsetzen – hier sind wir allerdings auch abhängig von den aktuell bestehenden und zukünftigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und Bundesrat. Gerne können Sie durch Ihre Unterstützung und Stimme dazu beitragen, dass die Union auch zukünftig über maßgebliche Gestaltungsmehrheiten verfügt.
Ihre Fragen nach vermeintlichen Äußerungen bzw. aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten u.a. von unserer Bundeskanzlerin und unseres Bundespräsidents möchte ich dahingehend beantworten, dass ich die Diffamierung oder Herabsetzung anderer Meinungen und Menschen grundsätzlich nicht gut heiße. Dort, wo diese Äußerungen bzw. Ansichten gegen die freiheitliche Grundordnung unseres Landes und gegen unsere Gesetze verstoßen, erwarte ich allerdings eine zügige Verfolgung durch unsere Rechtsorgane.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stritzl