Thomas Stritzl MdB
Thomas Stritzl
CDU
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Frage von Lars B. •

Frage an Thomas Stritzl von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Stritzl,

mitte Februar wurde über einen nicht-abgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Störerhaftung berichtet (u.a. Spiegel Online), der daraufhin am 24.2.2015 mit Stand vom 17.2.2015 bei netzpolitik.org als PDF veröffentlicht wurde. Als Reaktion auf diesen Entwurf, veröffentlichte der Förderverein freie Netzwerke e.V. eine Stellungnahme auf:
freifunkstattangst.de

Wie positionieren sie sich zur Störerhaftung im allgemeinen und bei Freifunk im speziellen?

Mit freundlichen Grüßen,
L. Böhringer

Thomas Stritzl MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böhringer,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2015, in der Sie sich kritisch zum Thema Telemediengesetz/WLAN/Störerhaftung äußern. Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen. Gerne werde ich Ihnen hierzu die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darlegen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist zu diesem Thema Folgendes vereinbart worden: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären.“

Die Digitale Agenda der Bundesregierung vom September 2014 sieht in diesem Zusammenhang vor: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften.“

Auf Grundlage dieser Zielvereinbarungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun den von Ihnen erwähnten Referentenentwurf vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollen künftig Diensteanbieter, die einen WLAN-Zugang z.B. als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, dann nicht als Störer auf Unterlassen haften, wenn sie Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie angemessene Sicherungsmaßnahmen, in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen, gegen den unberechtigten Zugriff auf den Internetzugang durch außenstehende Dritte vorgenommen haben. Zugang zum Internet soll dabei nur dem Nutzer gewährt werden, der eingewilligt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen.

Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit als auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll. Denn die Möglichkeit, dass ein Nutzer im geschützten Bereich bzw. in Privaträumen unbemerkt Straftaten wie das Herunterladen von Kinderpornographie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, ist erheblich größer als im öffentlichen Raum. Dort muss er stets damit rechnen, vom Diensteanbieter oder anderen Personen beobachtet bzw. entdeckt zu werden.

Ein geschäftsmäßig handelnder Diensteanbieter hat zudem grundsätzlich die Möglichkeit (und auch die Pflicht), einem Nutzer, der entgegen seiner Zusicherung rechtswidrige Handlungen begeht, die weitere Nutzung des WLAN zu untersagen. Eine namentliche Kenntnis des Nutzers ist daher verzichtbar. Hierdurch wird dem Interesse des Nutzers am Schutz seiner personenbezogenen Daten Rechnung getragen und eine praktikable Handhabung ermöglicht. Demgegenüber soll der private Anschlussinhaber nur dem oder den Nutzern sein WLAN überlassen, die er kennt, z.B. den Nachbarn. Er haftet folglich dann nicht als Störer, wenn er darlegen kann, dass er nur denjenigen Nutzern sein WLAN zur Verfügung gestellt hat, die er zumindest namentlich kennt.

Wir schaffen damit unter Einhaltung einfacher, praktikabler und verhältnismäßiger Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer Gefahr liefen, für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet zu haften. Dies ist das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs, mit dem wir nicht nur zu einer weiteren Verbreitung von WLAN-Netzen beitragen, sondern einen Beitrag zur digitalen Teilhabe und zur flächendeckenden Breitbandversorgung leisten.

Um es noch einmal klarzustellen: Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mehr WLANs in Deutschland und auch deren Nutzung durch Dritte weiterhin ermöglichen. Wir wollen dies allerdings nicht um jeden Preis. Eine Klarstellung der Haftungsregelungen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, bedeutet aus unserer Sicht jedenfalls nicht automatisch eine Freistellung von jeglicher Haftung bzw. die von Ihnen geforderte Abschaffung der Anwendung der Störerhaftung. Auch hier gilt insofern das Sprichwort „Eigentum verpflichtet.“ Es verlangt auch in diesem Fall einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit dem eigenen WLAN-Zugang. Wir wollen diesen sorgfältigen Umgang sicherstellen und diejenigen „belohnen“, d.h. von der Störerhaftung befreien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen.

Gleichwohl ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen und wir sind offen für Verbesserungsvorschläge. Aufgrund europäischer Vorschriften ist vor einer Kabinettsbefassung eine Notifizierung des Referentenentwurfs bei der Europäischen Kommission erforderlich, so dass mit einem Kabinettsbeschluss nicht vor Juli/August diesen Jahres zu rechnen sein wird. Im anschließenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Referentenentwurf noch einmal genau unter die Lupe nehmen und im Ausschuss für Wirtschaft und Energie u.a. auch eine Sachverständigenanhörung mit Experten durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stritzl