Thomas Stritzl MdB
Thomas Stritzl
CDU
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Frage von Franz H. •

Frage an Thomas Stritzl von Franz H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stritzl,

Kleinunternehmer haben seit 2007 ein großes Problem:

a) Großverdiener zahlen weniger als 1% KV-Beitrag , da der Beitrag
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr steigt Q:
http://goo.gl/OW3r9G

während

b) Kleinunternehmern in der GKV dagegen Beiträge bis 100% zugemutet
werden, ansonsten droht Enteignung ! Q: http://goo.gl/gpPz6t

Details dieses nichtsolidarischen Alltags:

In der Krankenversicherung herrscht seit 2007 Versicherungszwang gekoppelt
an ein Mindesteinkommen von ca. 800 €.

Dieses Mindesteinkommen wird vom Staat festgesetzt und bildet die
Beitragsgrundlage für den KV-Beitrag.

Wieviel ich wirklich verdiene ist dem Staat völlig egal.

Aufgrund dieses Versicherungszwangs und der Festlegung eines fiktiven
Mindesteinkommens, per staatlichem Diktat, muß ich 150€/M. in die
"freiwillige" GKV einzahlen. Das sind bis zu 60% meines Einkommens !

Als Freiberufler bewegt sich mein Einkommen zw. 200-500 €/M. Ich lebe
autark und brauche kaum Geld zum Leben !

Zum Leben bleiben also teilweise nur noch 50€/M. Zahle ich nicht, werde
ich enteignet, verliere meine Altersrückstellungen etc. !

Mein Selbstbestimmungsrecht, so zu leben wie ich es für richtig halte, ein
Grundrecht, wird mit Füßen getreten, mißachtet !

Es kann nicht sein, daß der Staat bestimmt welches Einkommen ich zu
erwirtschaften habe.

Der springende Punkt ist diese Verbindung von Mindesteinkommen &
Versicherungspflicht in der KV. Wer autark leben will - ohne viel Geld, als
Selbstversorger etc. - wird gezwungen sich Geld zu beschaffen, um nicht
enteignet zu werden !

Vor der Versicherungspflicht, war ich ein freier Mensch.

Gerne würde ich mich an einer wirklich solidarischen KV freiwillig
beteiligen, wo dann wirklich jeder (der Millionär - wie der kleine
Unternehmer) seinen KV-Beitrag vom wahren Einkommen ( und nicht von einem
fiktiven Phantasieeinkommen, wie derzeit) bezahlt.

Frage:
Ist das Problem bekannt, Abhilfe möglich und wann ?

Danke - Gruß
Franz Huber

Thomas Stritzl MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Email vom 12. November 2014. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen zu Kleinunternehmern und deren Krankenversicherungspflicht habe ich mit großem Interesse gelesen. Sie waren in den letzten Wochen Gegenstand mehrerer Gespräche, die ich für Sie wie folgt zusammenfassen möchte:

Anders als in vielen anderen Ländern bietet unsere gesetzliche Krankenversicherung als eine solidarische Krankenversicherung allen Mitgliedern – unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge – den gleichen umfassenden Versicherungsschutz, d. h. die gleichen Leistungen. Damit diese Leistungen wirklich allen Versicherten – also auch Geringverdienern – gewährt werden können, ist es unerlässlich, dass grundsätzlich jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme Beiträge zahlt. Praktisch bedeutet dies: Je mehr der Versicherte verdient, desto höhere Beiträge muss er als Mitglied an die Krankenkasse zahlen (wobei die bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen bereits vom Bundesverfassungsgericht geprüft und bestätigt worden sind). Altersrückstellungen, wie sie die private Krankenversicherung u. a. zur Vermeidung großer Beitragserhöhungen ausweisen, werden dabei durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht gebildet.

Aber nicht nur Menschen mit Arbeit, auch Menschen ohne Arbeit haben innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf medizinische Leistungen. So wird bei Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld der gesamte Krankenkassenbeitrag von der Bundesagentur für Arbeit an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt. Wer kein Arbeitslosengeld erhält, bleibt gleichwohl versichert und erhält in Notsituationen wie z. B. bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Schwanger- oder Mutterschaft die erforderliche medizinische Leistung. Ähnliche Regelungen sieht die private Krankenversicherung vor.

Die medizinische Grund- und Notlageversorgung für alle Bürger unseres Landes und die Bezahlung dieser Leistungen ist aber nur zu gewährleisten, wenn auch jeder Bürger seinen Beitrag leistet. Aus diesem Grunde wurde am 1. Januar 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt, wonach Personen mit Wohnsitz in Deutschland entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

Sehr geehrter Herr Huber, ich hoffe, ich habe Ihnen hiermit Sinn und Zweck des Solidaritätsprinzips anschaulich machen können. Welche Möglichkeiten konkret in Ihrer Situation bestehen bzw. welche Hilfsangebote Sie persönlich in Anspruch nehmen können, dürfte Ihnen am besten Ihre Krankenkasse vor Ort aufzeigen. Ich wünsche Ihnen dazu alles Gute!

Eine schöne Adventszeit!

Thomas Stritzl