
(...) Vermutlich wäre eine Petition an den thüringischen Landtag das beste Mittel für Sie. Erlauben Sie aber zugleich den Hinweis, dass Handeln der Gerichte (soweit es in Ihrem Fall auch um Gerichtsentscheidungen geht) aufgrund der verfassungsrechtlich zwingenden Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz nicht durch Parlamente oder Regierungen unmittelbar überprüft werden kann. (...)