Frage an Thomas Spies von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Spies,
Sie schrieben: "...Patientenschutz in der Psychiatrie im Spannungsfeld
zwischen Nachweismöglichkeit und Patientengeheimnisschutz - jedes
aufgezeichnete Gespräch könnte auch von den Falschen angesehen werden."(1)
Mit der Anregung, die Videografie gesetzlich zu regeln, hatte ich
allerdings nicht etwa Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Patienten, sondern Veränderungen in StPO bzw. ZPO usw. mit dem Ziel,
Personen gerecht zu werden, welche primär keine Patientenbehandlung suchen,
sondern von der Verwaltung oder einem Richter zur Begutachtung aufgefordert
werden. Also Personen wie die - auch in ihren öffentlichen Auftritten doch sehr
klar denkenden/ sprechenden und urteilenden - R. Schmenger, G. Mollath und
Rechtsanwalt F. Schmidt (2).
Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Antwort zu überarbeiten und nun konkret auf BEGUTACHTUNGS- Situationen einzugehen. (Daß in einem solchen Rahmen aufgezeichnete Gespräche "von den Falschen angesehen werden", ist nicht zu besorgen. Im Gegenteil: Der Betroffene könnte den Kreis der Verfügungsberechtigten bei der Behörde, dem Gericht
bzw. dem Untersucher bestimmen und z.B. auch erlauben, daß die
Aufzeichnungen zur Fortbildung bzw. zur kollegialen Supervision /
Intervision genutzt werden.)
Ich habe darüber hinaus eine weitere Bitte, nachdem ich auf Ihrer Netzseite las, Sie würden "das Volk gegen die Obrigkeit" verteidigen (3).
Darf ich Sie da beim Wort nehmen und bitten, mich in einem mich betreffenden (nach meiner Überzeugung polit. Willkür-Berufsverbots-) Fall über die Landesgrenze hinweg gegen die Thüringer Obrigkeit zu unterstützen?
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1)http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_med_thomas_spies-487-43414--f409962.html#q409962
2) http://www.zeit.de/1986/49/wer-sich-nicht-anpasst
3) http://www.thomas-spies.de/html/14186/welcome/Lebenslauf.html
Sehr geehrter Herr Meißner,
selbstverständlich schaue ich mir gerne Unterlagen zu einem Sie persönlich betreffenden Fall an, wenn Sie mir diese zukommen lassen. Allerdings wäre es sicher sinnvoller, dazu Kontakt mit einem oder einer thüringischen Abgeordneten aufzunehmen, da diese das dortige Regierungshandeln unmittelbar hinterfragen können - ich würde andernfalls ebenfalls einen oder eine thüringische Kollegen oder Kollegin einschalten. Vermutlich wäre eine Petition an den thüringischen Landtag das beste Mittel für Sie. Erlauben Sie aber zugleich den Hinweis, dass Handeln der Gerichte (soweit es in Ihrem Fall auch um Gerichtsentscheidungen geht) aufgrund der verfassungsrechtlich zwingenden Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz nicht durch Parlamente oder Regierungen unmittelbar überprüft werden kann.
Ich verstehe diese Internetplattform als einen Ort, an dem grundsätzliche politische Fragen diskutiert werden. Es erscheint mir daher klüger, sich über Vorgänge, die einen persönlichen Einzelfall betreffen, im direkten Kontakt auszutauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Spies, MdL