Frage von Joachim S. • 28.07.2021

Antwort von Thomas Silberhorn CSU • 10.08.2021
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
Ralf Rödel
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
(...) Eine Diskriminierung liegt deshalb nicht vor. (...)
(...) Eine Änderung dieser seit nunmehr 55 Jahren bestehenden Systematik ist allerdings nicht beabsichtigt. (...)
(...) stabile multilaterale Institutionen sowie verbindliche Regeln auf internationaler Ebene sind von entscheidender Bedeutung (...)
(...) Auf die Internetpräsenz Dritter habe ich keinen Einfluss und bitte deshalb um Verständnis, dass ich sie auch nicht kommentiere. (...)
(...) Länder und Kommunen können übrigens auch nicht entscheiden, keine Geflüchteten aufzunehmen (...)