Frage an Thomas Silberhorn von Klaus H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
das Thema IKB liegt zwar schon etwas zurück. Nun hat die KfW ihren Geschäftsbericht veröffentlicht und KfW und IKB hatten ja mal eine enge Verzahnung. Daher meine Frage an Sie als Wirtschaftsfachmann:
Insbesondere die Öffentliche Hand hatte Millarden Euros (ca. 8 Mrd?) effektiv in die IKB fließen lassen. Als alle Risiken aus der Bilanz der IKB beseitigt waren, hat man die IKB für ein "Trinkgeld" von 110 Mio Euro - ausgerechnet an eine vielgescholtene sog. Heuschrecke - verkauft. Man stelle gegenüber: 8 Millarden Euro wurden in die Bank gepumpt - 110 Millionen Euro hat man erlöst. Warum hat dann der Bund die Bank nicht behalten um sie später, wenn die Bankgewinne wieder fließen werden, zu einem sicher deutlich höheren Marktwert zu verkaufen? Für mich erfüllt die Verschleuderung der IKB den Straftatbestand der Untreue. Warum greift hier der Staatsanwalt nicht zu? Im Fall Mannesmann hat man ja auch wegen vergleichbar läppischen 30 Mio Euro einen Prozess über zwei Instanzen geführt.
Sehr geehrter Herr Haberstroh,
ich teile Ihren Unmut über die Art und Weise, wie die IKB Milliarden verspekuliert und die KfW ihre gesamten IKB-Anteile von rund 90,8 Prozent an den US-Finanzinvestor Lone Star veräußert hat. Aufgrund dieser Veräußerung hat der Staat gegenüber der IKB keine Einflussrechte mehr. Diese liegen ausschließlich bei den Eigentümern. Strafrechtliche Ermittlungen kann nur die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf führen. Der Bund kann auch hier keinen Einfluss ausüben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn