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Thomas Silberhorn
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Frage von Horst F. •

Frage an Thomas Silberhorn von Horst F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

ich möchte Ihnen eine weitere Frage zu Ihrer Antwort an Herrn Paulsen (22.07.2008) stellen.
Sie SChrieben dort u.a.:
Zitat:
So treten CSU und CDU beispielsweise dafür ein, die Kfz-Steuer künftig nach dem CO2-Ausstoß zu bemessen.
Zitat Ende.

Warum, so frage ich Sie, verhinder auch die CDU/CSU die Abschaffung der KFZ-Steuer und deren Umlegung auf den Treibstoffpreis?
Mit einer solchen Änderung der Besteuerung wären viele Problem an der Wurzel gepackt wie bspw.:
KFZ mit hohem Verbrauch würden - bei gleicher Nutzung des Fahrzeuges - automatisch einen höherern Steuerbetrag zu zahlen haben.
Das Steueraufkommen zur Instandhaltung und zum Neu- und Ausbau von Verkehrswegen würden auch gleichzeitig von deren größten Nutzern bezahlt werden.
Wenigfahrer - die auch aus Unweltschutzgründen Ihr Fahrzeug öfter stehen lassen, erhielten So auch finanzielle Anerkennung.
Dies träfe auch auf Wenigfahrere mit älteren, heute strafbesteuerten, Autos zu. Sie werden mir sicherlich recht geben, wenn ich anführe, dass ein modernes Fahrzeug mit einer hohen Kilometerleistung im Jahr die Umwelt mehr schädigt, als ein älteres Fahzeug mit niedriger Jahresfahrstrecke. Die konsequente Nichtbeachtung dieses Umstandes straft viele umweltbewusste Autofahrer Jahr für Jahr mit stetig steigenden KFZ-Steuren, nur weil sie nicht in der Lage sind, sich stets ein neues Fahrzeug anzuschaffen, wenn die Politik mal wieder meint es wäre soweit.
Die Auflistung könnte noch um viele Punkte ergänzt werden, aber ich denke, dass der Kern klar geworden ist.

Freundliche Grüße

Horst Fischer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fischer,

das Aufkommen aus der Kfz-Steuer steht bislang den Ländern zu, während die Energiesteuer auf Benzin und Diesel (früher: Mineralölsteuer) der Bund vereinnahmt. Mittlerweile hat sich die Große Koalition auf eine Änderung des Grundgesetzes zum 1. Januar 2010 verständigt, mit der dem Bund das Kfz-Steueraufkommen übertragen werden soll. Die Länder müssen entsprechend entschädigt werden. Damit wird der Weg zu einer Reform der Kfz-Steuer frei.

Die Bemessung der Kfz-Steuer nach dem CO²-Ausstoß, die im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist, wird leicht eine Lenkungswirkung beim Kauf eines Kfz entfalten und so mittelbar auch einen Anreiz zur Produktion CO²-armer Kfz setzen. Ein Nachteil liegt aber in der Tat darin, dass die Kfz-Steuer vom persönlichen Nutzungsverhalten weiterhin unabhängig bliebe. Dieser Zusammenhang ließe sich zwar über die Energiesteuer herstellen. Für eine Ersetzung der Kfz-Steuer kämen aber allenfalls wenige Cent pro Liter Treibstoff in Betracht, wovon angesichts der schon heute hohen Energiesteuern und im Hinblick auf die Entwicklung der Treibstoffpreise kaum eine zusätzliche Steuerungswirkung zu erwarten wäre.

Gleichwohl halte ich Ihren Vorschlag für bedenkenswert. Wir werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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