Frage an Thomas Silberhorn von Volker W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
ist es richtig, dass die große Koalition einen elektronischen Personalausweis plant, der Fingerabdrücke der zugehörigen Person enthält?
Auch wenn die Abgabe der Fingerabdrücke anfangs freiwillig sein sollte, ist davon auszugehen, dass daraus irgendwann eine Pflicht wird.
Wie sehen Sie die Einführung eines Personalausweises, der Fingerabdrücke enthält und auch noch kontaktlos ausgelesen werden kann.
mit freundlichen Grüßen
Volker Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
die Bundesregierung hat am 23. Juli 2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ab November 2010 der Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis eingeführt werden soll. Der Deutsche Bundestag wird sich damit voraussichtlich am 16./17. Oktober 2008 in Erster Lesung befassen; die Beschlussfassung soll am 4./5. November 2008 erfolgen.
Nach dem Regierungsentwurf werden die Fingerabdrücke nur auf schriftlichen Antrag der Person, die die Ausstellung eines Personalausweises beantragt, gespeichert. Damit kann das Risiko vermindert werden, dass ein gestohlener oder verloren gegangener Personalausweis von unberechtigten Dritten missbräuchlich genutzt wird.
Anders als beim elektronischen Reisepass, für den die Fingerabdrücke aufgrund von EU-Vorgaben schon heute gespeichert werden müssen, ist dies für den elektronischen Personalausweis also gerade nicht geplant. Insoweit sehe ich daher auch keine Beeinträchtigung des Einzelnen. Wichtig ist allerdings, durch gesetzliche und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die in einem Ausweis-Chip gespeicherten biometrischen Daten - wie bei den elektronischen Reisepässen - nur durch berechtigte behördliche Stellen ausgelesen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn