Frage an Thomas Silberhorn von Günter B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
seit 1994 hat die Bundesregierung vom BVG den Auftrag bekommen, die Gesetzgebung der Drogenpolitik zu überprüfen. Das sind über sechs Legislaturperioden!
1.) warum ist dies bis jetzt immer noch nicht passiert?
2.) wie stehen Sie zu der restriktiven Drogenpolitik der CDU/CSU und welche Schlüsse ziehen Sie aus den bisherigen Mortalitätsraten im Vergleich zu anderen Ländern , die entkriminalisiert haben?
3.) wie schätzen Sie die Gefährlichkeit auf einer Skala 1-10 die Gefährlichkeit folgender Drogen ein: Klebstoff, Kokain, Heroin, Alkohol,MDMA und Cannabis?
Bitte beantworten Sie diese 3 Fragen mit besten Wissen und Gewissen, da einige meiner Fragen nur von Ihrer Partei unzureichend oder mit Satzbausteinen beantwortet werden.
MFG Günter Breitfeld
Sehr geehrter Herr Breitfeld,
das Bundesverfassungsgericht hat in der von Ihnen erwähnten Entscheidung aus dem Jahr 1994 das strafrechtliche Cannabis-Verbot für verfassungsgemäß erklärt. Die damals überprüfte Abwägung des Gesetzgebers ist nach wie vor relevant. Cannabis ist eine der verbreitetsten Einstiegsdrogen mit einem frühen Einstiegsalter. Der Konsum kann insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wesentliche gesundheitliche Schäden verursachen. Eine Legalisierung lehne ich daher ab. Vielmehr halte ich es für richtig, das Angebot von Suchtmitteln und Drogen zu beschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn