Frage an Thomas Silberhorn von Klaus P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
die EU Verordnung 517/2014 hat das Ziel, Emissionen von Treibhausgasen, namentlich teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs), zu reduzieren. Damit soll der Klimaerwärmung entgegengewirkt werden. Erreicht werden soll dies einerseits durch Verbote des Inverkehrbringens von HFKWs mit hohem Treibhauspotenzial (GWP), andererseits durch eine stufenweise Reduzierung aller betroffen Treibhausgase. Dazu wurde ein verbindliches Quotensystem etabliert. Es soll dazu führen, die Verfügbarkeit klimaschädlicher, zu Gunsten klimafreundlicherer Alternativen zu verschlechtern.
Dieses Vorhaben scheint nun erheblich bedroht. Eine wesentliche Ursache dafür sollen Importe von Treibhausgasen in die EU sein, die nicht dem o.g. Quotensystem unterliegen. Nach Schätzungen liegen sie bei ca. 20% der aktuell zulässigen Quote (s. https://www.coolingpost.com/world-news/illegal-imports-equivalent-to-20-of-quota/).
Es wird vermutet dass dies auch einen anhaltenden Preisrückgang von klimaschädlichen Treibhausgasen bewirkt (s. https://www.coolingpost.com/world-news/hfc-refrigerant-prices-continue-to-fall/). Dieser steht komplett im Widerspruch zur erwünschten Wirkung der o.g. Verordnung.
Überdies schädigt diese Entwicklung die Wirtschaftsbetriebe in der EU. Mit teils erheblichem Einsatz haben sie ihre Produkte und Vermarktungsstrategien auf die erwünschten Wirkungen der Verordnung ausgerichtet. Das sinkende Preisniveau und die anhaltend gute Verfügbarkeit der klimaschädlichen Treibhausgase erschweren die Marktdurchdringung neuer klimafreundlicherer Produkte.
Zudem wird zunehmend von erheblichen Risiken gewarnt, die beim Einsatz illegaler Importe bestehen (s. z.B. http://asercom.org/sites/default/files/2019-07-08-protect-your-business-screen.pdf).
Fragen
- Ist Ihnen diese Problematik bekannt?
- Wie bewerten Sie diese Situation?
- Was unternehmen Sie bzw. Ihre Partei, damit dieses EU Verordnung wirksamer umgesetzt wird?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr P.,
der illegale – also nicht quotengebundene – Handel mit fluorierten Treibhausgasen untergräbt in der Tat die Ziele der F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014, die den Einsatz und die Entsorgung von fluorierten Treibhausgasen regelt.
Einem Bericht der Environmental Investigation Agency zufolge ergab die Analyse der Zolldaten für 2018, dass 16,3 Millionen Tonnen der Treibhausgase illegal auf den EU-Markt gelangten, was etwa 16 Prozent der zulässigen Quote entspricht. Nach bisherigen Erkenntnissen der zuständigen Bundes- und Landesbehörden erfolgen illegale Einfuhren in den EU-Binnenmarkt hauptsächlich über ost- und südeuropäische EU-Mitgliedstaaten.
Die Feststellung und Verfolgung solcher Verstöße gegen die F-Gas-Verordnung, welche an das erstmalige Inverkehrbringen anknüpft, erweist sich daher für die Behörden der Bundesländer als schwierig. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikalien arbeitet deshalb daran, die Ermittlung und Verfolgung von illegalen Importen zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn