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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Petra B. •

Frage an Thomas Silberhorn von Petra B. bezüglich Senioren

Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, müssen sofort beitragsfrei gestellt werden.
Für bereits gezahlte Beiträge muss es finanzielle Entschädigungen geben.
Längst überfällig ist die Beendigung der Doppelverbeitragung aller Betriebsrenten und Direkt-versicherungen, so wie es die rentenpolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien fordern.
Allein es fehlt der Wille zur Finanzierung und die Kraft zur Durchsetzung.
Wir erwarten ernsthafte Anstrengungen aller Verantwortlichen für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Rentenpolitik, die als ersten Schritt grundsätzlich alle Steuer- und
Sozialbeiträge nur in der Einzahlungsphase anrechnet.
Die Verantwortlichen müssen endlich einsehen, dass Politik auf diesem Feld Vertrauen leichtfertig verspielt, wenn bei denen abkassiert wird, die verantwortungsvoll für das Alter vorgesorgt haben.

Wie und wann setzen Sie sich für die Beseitigung der Ungerechtigkeit ein?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau B.,

seit 2004 muss auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten, die im Rahmen einer Direktversicherung abgewickelt werden, der allgemeine Beitragssatz in den einzelnen Sozialversicherungszweigen entrichtet werden. Vor dieser Regelung deckten die Beitragszahlungen der Rentner lediglich ca. 43 Prozent der Leistungen in der Krankenversicherung ab. Direktversicherungen dienten zunehmend dazu, Beitragspflichten zu umgehen. Es war daher ein Gebot der Solidarität, dass Sozialversicherungsbeiträge auf alle Versorgungs- und Rentenbezüge erhoben werden.

In einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag am 25. April 2018 haben Experten dafür plädiert, die jetzige gesetzliche Regelung beizubehalten. Die heutige Generation von Erwerbstätigen leistet nämlich einen höheren Solidarbeitrag als frühere Generationen, um das hohe Niveau der medizinischen Versorgung weiter sicherzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung bereits 2008 gebilligt.

CDU und CSU haben sich auf ihren letzten Parteitagen erneut mit dem Thema beschäftigt. Zur Diskussion steht, nur den halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) zu erheben oder die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen in einen Freibetrag umzuwandeln. Offen ist, wie die Einnahmeausfälle finanziert werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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