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Thomas Silberhorn
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Frage von Martin S. •

Frage an Thomas Silberhorn von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

der Fall Max Otte (CDU) fängt gerade an in der Presse hochgespielt zu werden.
Professor Otte hat das neue Hambacher Fest ins Leben gerufen, mit grundsoliden Vorträgen, welche den Geist unseres Grundgesetzes atmen.
Nun sieht es mir nach einer beginnenden medialen Hetzjagd auf ihn aus.
Aus der CDU scheint keine Rückendeckung der das Grundgesetz stärkenden Initiative zu kommen.

Ich erkenne am Fall Professor Otte den Trend bestätigt, dass Demokraten ausgeschlossen und in den Medien vorverurteilt werden.
Was tun sie konkret, um Vorverurteilungen der vierten Gewalt entgegen zu wirken?
Wie darf ich das im Kontext des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sehen?
Wie soll ich den Glauben an unsere Demokratie behalten, wenn sich Vorverurteilungen (wie auch bei Hans-Georg Maaßen etc.) häufen?

Ich fasse obige 3 Fragen in einer zusammen:
Was tun Sie als mein Repräsentant im Bundestag konkret um Vorverurteilungen der Medien zu unterbinden bzw. entgegen zu steuern?

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

in Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Wer sich selbst in die Öffentlichkeit begibt, muss sich auch der medialen Berichterstattung stellen. Insofern kann ich in den von Ihnen genannten Fällen keine „Vorverurteilungen der Medien“ erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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