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Thomas Silberhorn
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Frage von Rainer T. •

Frage an Thomas Silberhorn von Rainer T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Silberhorn,

sind sie dafür bei jedem unbegleiteten minderjährigen "Flüchtling" nachträglich eine Altersbestimmung durchführen zu lassen und wenn gelogen wurde, dies im Asylbescheid zu berücksichtigen?

MFG
R. T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

die Altersbestimmung von Flüchtlingen wird von den Jugendämtern durchgeführt. Bei Zweifeln an den Altersangaben eines Flüchtlings hat das Jugendamt bereits heute von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen (§ 42f Abs. 2 SGB VIII). Die Verwaltungspraxis weist hier offenbar erhebliche Vollzugsdefizite auf. Ich bin der Auffassung, dass den Schutz des Asylrechts nur erhalten sollte, wessen Identität einschließlich Alter zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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