Frage an Thomas Silberhorn von Matthias K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Silberhorn,
mit Ihrer Stellungnahme vom 23.11.16 bringen Sie offen Ihr Desinteresse bzw. Geringschätzung am Bürger und seinen Fragen zum Ausdruck, da Sie sich in keinster Weise mit den von mir gestellten Fragen auseinander setzten. Das ist zumindest mein Empfinden.
Zum einen gehen Sie nicht ansatzweise auf die von mir gestellten Fragen ein, zum anderen kopieren Sie Texte (fast 1:1) aus dem Internet die hinlänglich bekannt sind und nichts mit der Frage, geschweige denn mit Ihrer persönlichen Meinung -nach der ich Sie gefragt habe-zu tun haben.
http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html
Zu einer objektiven Berichterstattung in den ö.R. ist man spätesten seit der Ukraine Berichtserstattung in Deutschland größtenteils anderer Meinung.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/umfrage-medien-russland-putin-kriegsgefahr
Deswegen nochmal die Fragen an Sie:
- Wie stehen Sie zu einem Reformbedarf des Gebühreneinzugs der Öffentlich Rechtlichen?
- Wie stehen Sie dazu, dass sowohl Schwachverdiener genau so viel (pro Wohnung) zahlen müssen wie Spitzenverdiener (Stichwort: Soziale Gerechtigkeit)?
Mit freundlichem Gruß,
Matthias Karmann
Sehr geehrter Herr Karmann,
eine Reform des Beitragseinzugs ist Sache der Bundesländer. Der Deutsche Bundestag ist damit nicht befasst. Der Rundfunkbeitrag wurde zuletzt im Jahr 2013 reformiert. Die momentane Regelung, den Beitrag pro Wohnung zu erheben, hat zu einer deutlichen Vereinfachung geführt.
Bei der Berechnung des Rundfunkbeitrages wird auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist aus sozialen (z.B. Bezieher von ALG II oder BAföG) und gesundheitlichen Gründen (z. B. blinde oder sehbehinderte Menschen) möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB