Frage an Thomas Silberhorn von Gertrud S.
Wie stehen Sie zu Fracking?
Sehr geehrte Frau Schubert,
den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Fracking halte ich für eine gute Diskussionsgrundlage. Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking nicht verboten, sondern zulässig. Erst mit dem geplanten Gesetzentwurf wird Fracking in allen sensiblen Gebieten zur Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes ausgeschlossen. Außerhalb sensibler Gebiete werden oberhalb von 3000 Metern Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein grundsätzlich verboten. Zugelassen werden dagegen wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen. Dies aber nur, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist.
Der Gesetzentwurf verfolgt also im Kern einen differenzierenden Ansatz: Er geht beim Umweltschutz keine Kompromisse ein, lässt aber gleichzeitig Raum für Innovation. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär