Frage an Thomas Silberhorn von Sebastian D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
in einigen Bundesländern (Vorreiter Hessen) werden Bodycams von Polizisten benutzt. Diese sollen der Beweisführung von Angriffen auf die Beamten dienen.
Der normale Bürger hingegen kann bei ähnlichem verhalten (Dashcams beim Auto) mit einer hohen Strafe (§43 Bundesdatenschutzgesetz) belegt werden, da „das Datenschutzinteresse der heimlich Gefilmten sei höher zu bewerten als das Interesse des Filmenden an einem Videobeweis“ (Az: AN 4 K 13.01634).
Wie stehen Sie dazu, dass Polizisten das Recht haben, und Autofahrer nicht?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Duda,
aktuell laufen in einigen Bundesländern (z.B. Hessen und Rheinland-Pfalz) Pilotprojekte beim Einsatz sog. Bodycams. Dabei wird auf eine zunehmende Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten als Grund für eine Einführung verwiesen.
Der Einsatz von Bodycams kann nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. In Hessen wurde die Piloteinführung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Im Übrigen handelt die Polizei hoheitlich und nicht heimlich.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär