Frage an Thomas Silberhorn von Christopher S. bezüglich Verbraucherschutz
Befürworten sie die Vorratsdatenspeicherung? Und wenn ja, begründen sie ihre Antwort bitte.
Sehr geehrter Herr Steghle,
das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten als Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten anerkannt. Auch der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen Jahr die Einführung von Speicherfristen für Verkehrsdaten nicht ausgeschlossen.
Angesichts der Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die Organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus stellt ein Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten oftmals das einzige Instrument zur Ermittlung von Straftätern dar. Die strengen Voraussetzungen dafür tragen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung. Insbesondere werden keine Kommunikationsinhalte gespeichert.
Unter diesen Gesichtspunkten halte ich den Vorschlag zur Verkehrsdatenspeicherung für notwendig und angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn MdB