Frage an Thomas Silberhorn von Bernhard H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
wie Sie wissen, trat am 1. Mai 2003 in Deutschland „JAR-FCL 3 deutsch“ in Kraft. In diesem Regelwerk geht es um die Gesundheitsüberprüfung der Piloten.
Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu führt, dass Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische Verfahren über sich ergehen lassen müssen
Obwohl wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass aufgrund mangelnder Gesundheit der Privat - Piloten praktisch keine Unfälle verursacht werden, wurde hierzulande ein monströses bürokratisches Regelwerk, welches ursprünglich eigentlich für die gewerbliche Luftfahrt vorgesehen war, auf alle Luftfahrer losgelassen.
In anderen europäischen Ländern reicht ein Besuch beim Hausarzt der sicherlich auch feststellen kann, ob jemand gesundheitlich angeschlagen ist oder nicht. Die Kriterien für Luftfahrer wurden nicht nur durch die Abschaffung des Medical Klasse 3 (nach den internationalen Regeln der ICAO) in Deutschland und Einführung von „JAR FCL 3 deutsch“ drastisch erschwert, es wurde auch noch falsch aus dem englischen übersetzt - was die Lage für den normalen Luftfahrer noch verschärft hat. Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Bürokratenmachwerks zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz.
Übrigens: Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Berufspiloten und uns Privatpiloten !!
- Der Berufspilot „muss“ fliegen, weil er damit sein Geld verdient
+Wir Privatpiloten „dürfen“ fliegen, weil wir damit unser verdientes Geld ausgeben.
Wir appellieren an Ihre Vernunft und an Ihr Demokratieverständnis, denn wir ersticken langsam aber sicher in völlig groteskem Bürokratenwahn. (siehe dazu auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung)
Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Hochmuth
Sehr geehrter Herr Hochmuth,
vielen Dank für Ihre Email vom 9. August 2005, in der Sie sich gegen die Gesundheitsprüfung von Piloten nach der JAR-FCL 3 deutsch aussprechen.
Auf Ihre entsprechende Anfrage vom 3. Dezember 2004 sowie Ihre nachfolgenden Emails habe ich Ihnen bereits geantwortet. Ich verweise hierzu auf meine Schreiben vom 21. und 28. Dezember 2004, vom 14. Januar 2005 sowie unser Telefonat vom 18. Januar 2005. Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.
Auch ich halte die Regelung für ein Beispiel überbordender Bürokratie. Da die JAR-FCL 3 deutsch aber im Wege einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums umgesetzt wurden, ist der Deutsche Bundestag damit nicht selbst befasst. Das Bundesverkehrsministerium hat eine Änderung der Verordnung aber bereits ausdrücklich abgelehnt, da die europäischen Luftsportverbände sowie Fliegerärzte als Berater dieser Verbände von Beginn an in die Beratungen und Entscheidungen eingebunden waren und daher keine Zweifel an einer fachgerechten Beratung gegeben seien (vgl. BT-Drs. 15/4295, S. 34).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB