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Thomas Silberhorn
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Frage von Lutz L. •

Frage an Thomas Silberhorn von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Silberhorn,

ihre Antwort vom 05.08.2013 überrascht mich. Ist es nicht so, dass die Tat immer der Verurteilung vorausgeht und damit der Eintritt der Schuldigkeit zum Zeitpunkt der Tat ensteht? Ist nicht die Feststellung der Menschenrechtsverletzung durch das EGMR auf die deutschen Entscheidungen vor dem EGMR-Urteil bezogen? Hat das BverfG nicht Grundrechtsverletzung zu gerichtlichen Entscheidungen vor dem eigenen Beschluss festgestellt? Wurden die Menschen- und Grundrechte von Vätern nicht vor den Entscheidungen des EGMR und des BVerfG verletzt? Verwechseln Sie möglicherweise das Tatverschulden mit einem Rückwirkungsausschluss der Entscheidungen von BverfG und EGMR? Sehen Sie den Ausschluss der Rückwirkung als Freibrief für Verfassungsverstösse? Sehen Sie Handlungsbedarf erst dann, wenn ein Bürger erfolgreich bis zum BVerfG oder dem EGMR durchdringt und die Verletzung von Rechten feststellen lässt? Welche Möglichkeiten und Verpflichtungen sehen Sie als Jurist und MdB, dass Juristen (Richter, Anwälte), sowie Parteien und Verbände verfassungsmäßige Rechtsprechung auch juristisch durchsetzen? Könnten Sie bitte meine ebenfalls gestellte Frage beantworten, nämlich wie mit der Aufforderung des BVerfG an den Gesetzgeber (ca. 2002) umgegangen wurde, die Annahmen für die ehemalige gesetzliche Regelung zum Sorgerecht Nichtverheirateter zu überprüfen? Sind in diesem Zusammenhang Übergangsregelungen des BVerfG - z.B. wegen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Grundrechtsverletzung - das Mittel Ihrer Wahl, um eine verfassungsgemäße Gesetzgebung zu ersetzen? Mit welchem anerkannten deutschen oder internationalen Recht sind Ihre dargestellten Rechtsansichten vereinbar? Werden Sie bei erfolgreicher Wahl als Mitglied des Rechtsausschusses das Grundgesetz gegen äußere und innere Angriffe verteidigen, in Anbetracht aktueller Ereignisse insbesondere auch gegen institutionelle Einschränkungen?

Mit nachdenklichen Grüssen
Lutz Lippke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Herr Lippke,

in der Sache habe ich Ihnen bereits zweimal geantwortet. Dem habe ich nichts hinzuzufügen außer dem Hinweis, dass wir es mit einer Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung zu tun hatten.

Im Ergebnis haben wir die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern umfassend und sorgfältig reformiert und dabei einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Maßgabe des Kindeswohls hergestellt. Ich halte es für richtig und notwendig, dass sich der Deutsche Bundestag für die Neuregelung der sehr strittigen Details ausreichend Zeit genommen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB

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