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Thomas Silberhorn
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Frage von Lutz L. •

Frage an Thomas Silberhorn von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

ich habe mit Aufmerksamkeit die Beratungen zum (gemeinsamen) Sorgerecht für Nichtverheiratete verfolgt. Mir ist aufgefallen, dass in der Debatte die realen Zustände in der Justiz (auch im Familienrecht) von keiner Seite angesprochen wurden. Viele Abgeordnete sind Juristen und sollten Einblick haben. Klar ist, dass im wahren Leben zum Teil gegensätzliche Interessen zu verhandeln und schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Um überhaupt eine Basis für angemessene Entscheidungen zu haben, bedarf es meiner Meinung nach zunächst der Sicherstellung gleicher Rechte der Betroffenen, des Rechtswegs und Transparenz.
Selbst dann kommt es zu unbefriedigenden Ergebnissen. Die Betroffenen haben jedoch die Möglichkeit sich zu reflektieren, den weiteren Rechtsweg zu erwägen oder andere Wege für die Zukunft zu finden. Nach meinen Erfahrungen wird dies leider durch die Arbeitsweise vieler Richter / Gerichte ausgeschlossen. Vorbestimmte Verfahrensläufe, inhaltsleere Protokolle, Einbinden der Anwälte in ein informelles Drehbuch sind scheinbar üblich. Alle spielen mit und verdienen, insbesondere der Intrigante profitiert von diesen Gepflogenheiten. Als Beteiligter fühlt man sich betrogen, beschmutzt und ohnmächtig. Wer sich wehrt, wird mit formalen Tricks und Ignoranz abgewehrt. Diese Szenarien werden nicht nur von Betroffenen berichtet. Anwälte geben den Rat, sich abzufinden und das Beste daraus zu machen. Ist das ein Thema im Bundestag?

Mit freundlichen Grüssen
Lutz Lippke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lippke,

mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19. Mai 2013 in Kraft getreten ist, haben wir das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern umfassend reformiert. Die Rechte der Väter wurden signifikant gestärkt. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen stand dabei stets das Kindeswohl, dem im Regelfall eine gemeinsame Sorge von Mutter und Vater entspricht. Im Lichte dieses Grundgedankens haben bei Sorgerechtsstreitigkeiten auch Behörden und Gerichte zu verfahren.

Ich bedaure sehr, wenn Sie persönlich negative Erfahrungen in Sorgerechtsangelegenheiten gemacht haben sollten. Inwieweit Sie anwaltlich gut vertreten waren, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB

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