Frage an Thomas Silberhorn von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
wir beziehen uns auf Ihre Rede vom 2.03.12 zum Sorgerecht /1/.
Es ist schön wenn es der Politik langsam dämmert, dass, Zitat: "Ein Kind braucht Mutter UND Vater.".
Darf man hoffen, dass die Zeiten der massiven Förderung des Alleinerziehertums zum Schaden der Kinder ein Ende hat?
Was allerdings erneut befremdet, ist die Tatsache, dass die Gesetzgebung erneut Art. 6, V, GG nicht gewürdigt hat: Während ein eheliches Kind sofort einen sorgeberechtigten Vater hat, hängt dies beim nicht ehelichen Kind erneut vom Willen der Mutter ab, ob ein Gerichtsverfahren in Sachen Sorgerecht stattfindet oder nicht.
Sie können nicht abstreiten, dass es auch Fälle gibt, wie der hier /2/, bei der man sich wünschte, die Gerichte würden einer solchen Mutter das Sorgerecht wegnehmen und es den Vätern geben.
Daher wundert Ihre Argumentation allein gegen den Vater in /1/ sehr: Sie begründen die Entscheidung der Koalition, dem Vater nicht automatisch das Sorgerecht zu geben, da es Kinder aus einer Vergewaltigung gibt?!
In DE haben wir ca. 25 Schwangerschaftsabbrüche/Jahr als Folge einer Vergewaltigung /3/. Könnten Sie uns bitte erläutern:
1. Wie viele Kinder werden pro Jahr nach einer Vergewaltigung ausgetragen?
2. Wie viele davon als Folge einer Vergewaltigung in der Ehe?
3. Wie viele Fälle der Vergewaltigungen, entpuppen sich als Falschbeschuldigung der Mutter, um das alleinige Sorgerecht für das Kind zu bekommen, wie im hier beschriebenen Fall /4/?
4. Haben Sie nicht Angst, dass durch die von Ihnen gewählte Lösung für das Sorgerecht nicht ehelicher Väter und Ihr Hinweis auf Vergewaltigungen, Letzteres als eine Anleitung zum erlangen des alleinigen Sorgerechts missverstanden werden kann?
5. Warum nimmt sich die Politik nicht ein Beispiel an Frankreich? Dort haben die Väter automatisch das Sorgerecht.
MfG
MB
/1/ http://tinyurl.com/7d6fqgf
/2/ http://tinyurl.com/7zd7uct
/3/ http://tinyurl.com/7a3e5p2
/4/ http://tinyurl.com/mjxxdo
Sehr geehrter Herr Baleanu,
am 5. März 2012 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Neuregelung der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern verständigt. Damit setzen wir die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts um, dass es nicht allein vom Willen der Mutter abhängen darf, ob der Vater das Sorgerecht erhält.
In Würdigung des Art. 6 Abs. 5 GG hat es das Bundesverfassungsgericht allerdings ausdrücklich für zulässig erachtet, zunächst der Mutter das alleinige Sorgerecht einzuräumen. So soll es auch bleiben. Der Vater kann mit der Geburt das Sorgerecht für sich beantragen. Den Fall der Vergewaltigung habe ich in diesem Zusammenhang nur als Extrembeispiel genannt, weshalb ich ein gemeinsames Sorgerecht kraft Gesetzes von Geburt an ablehne. Das ist im Kontext meiner Rede auch deutlich geworden. Zahlreicher sind sicherlich die Fälle, in denen Väter eines nichtehelichen Kindes ihre Vaterrolle nicht wahrnehmen. Auch hier halte ich es für nicht sachgerecht, der Mutter ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zuzumuten, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Der Vater kann entweder über das Jugendamt eine Einigung über eine gemeinsame Sorge anstreben oder direkt beim Familiengericht eine Entscheidung über die Erteilung der elterlichen Sorge beantragen. Äußert sich die Mutter nicht zur Sorgerechtserklärung des Vaters, soll ein beschleunigtes Gerichtsverfahren durchgeführt werden.
Wichtig ist, dass künftig nicht mehr dargelegt werden muss, weshalb die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Vielmehr soll der Vater das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bestehen also keine Gründe für eine Gefährdung des Kindeswohls, so wird das Familiengericht dem Vater das Sorgerecht gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn