Frage an Thomas Silberhorn von Dieter V. bezüglich Umwelt
Die Einführung von E10 scheitert am Verbraucher. Warum muss dann die Mineralöindustrie bei Nichterfüllung der Absatzquote eine Strafe zahlen und nicht der Verbraucher? Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?
Nur zur Erinnerung: Die komplette CO2-Bilanz für E10 ist negativ --> d.h.: mit jedem verbrauchten Liter E10 wurde mehr CO2 in die Luft geblasen als mit Normalkraftstoff!
Müssen wir Bürger damit rechnen, dass die Politik demnächst festlegt, dass jeder Haushalt alle drei Jahre ein neues Auto, eine neue Waschmaschine, einen neuen Kühlschrank etc. kaufen muss und wenn nicht, dann dürfen wir Strafe zahlen?
Sehr geehrter Herr Vanvor,
Rechtsgrundlage für mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung der Biokraftstoffquote ist § 37a i.V.m. § 37c des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007, um in Erfüllung europäischer Richtlinienvorgaben den Absatz von Biokraftstoffen zu steigern. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden und lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, mit 6,25 Prozent genau so hoch wie in diesem Jahr. Die Quote kann nicht nur über E 10, sondern auch über E 5 und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff) sowie reinen Biodiesel für LKW und Biogas für Gasfahrzeuge erreicht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010 wurde die Quote übererfüllt. Ob die Quote für das 2011 tatsächlich nicht in vollem Umfang erreicht wird, kann erst bei der Auswertung der Daten im kommenden Frühjahr ermittelt werden.
Mögliche Strafzahlungen bereits jetzt auf die Verbraucher umzulegen oder damit zu drohen, ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeglicher Grundlage. Die Einführung von E 10 funktioniert in unseren Nachbarländern reibungslos und ist auch bei uns Sache der Mineralölwirtschaft. Anfangsschwierigkeiten dürfen nicht für ungerechtfertigte Preissteigerungen beim Endkunden missbraucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn