Frage an Thomas Silberhorn von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker !
Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2010 eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32432993_kw48_sp_sicherungsverwahrung/index.html
Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat am 4. Mai 2011 in seiner Urteilsverkündung alle bisherigen Gesetze zur Sicherungsverwahrung ab 1998 bis einschließlich 2011 für verfassungswidrig erklärt:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hatte die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls wegen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt.
1. Welche Positionen hatten Sie persönlich vor den oben genannten Entscheidungen vertreten, und welche Positionen vertreten Sie heute ?
2. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, erneut eine Neuregelung bis Mai 2013 zu beschließen. Ab welchem Datum wird das neue Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer weiteren Anhörung von Experten im Rechtsausschuss zu rechnen?
3. Die momentane Gesetzeslage nach § 66 ff. StGB sieht eine Erleichterung bei der Verhängung der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung im Urteil vor. Eine Wahrscheinlichkeitsprognose für zukünftige Straftaten reicht aus. Soll dies auch weiterhin so bleiben und warum ?
4. Der Begriff der "psychischen Störung" ist nach meiner Ansicht unklar definiert. Sollen unter diesen Begriff auch alle die Personen fallen, die eine pädophile Orientierung besitzen und allein dies ausreicht, um einen Pädosexuellen zur Sicherungsverwahrung zu verurteilen ?
5. Im Gesetzgebungsverfahren und bei den Anhörungen im Rechtsausschuss wurden bisher immer nur Experten mit ihren Gutachten angehört. Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass sich auch die Betroffenen selbst - z.B. die Pädosexuellen - zu Wort melden und ihre Meinung äußern können ?
Für die Antworten danke ich.
Sehr geehrter Herr Gieseking,
Ihre Anfrage ist an meine Kollegin Frau Winkelmeier-Becker gerichtet, die Ihnen am 5. Juli 2011 geantwortet hat. Ihren Ausführungen kann ich mich inhaltlich nur anschließen.
Die Sicherungsverwahrung bleibt ein notwendiges Instrument, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen werden von Bund und Ländern gemeinsam so vorbereitet, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig bis Mai 2013 abgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn