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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Harald K. •

Frage an Thomas Silberhorn von Harald K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

mangelnde Hygiene in Kliniken, Pflegeeinrichtungen usw..: Wunden heilen nicht mehr, Patienten bleiben ein Leben lang durch medikamenten-resistente Erreger behindert – doch viele Kliniken in Deutschland halten sich nach diversen Medienberichten nicht an die wissenschaftlichen Hygiene-Standards und bieten dadurch Nährboden für viele Keime und Erreger.

Hygiene ist das A und O
Warum wird nicht gesetzlich festgeschrieben, dass ein/eHygienebeauftragte/r
in Krankenhäusern
in Pflegeeinrichtungen
in Arztpraxen
vorgehalten werden muss, der Vorschriften überwacht und auf die Einhaltung Einfluss nimmt?

Was kann die Politik hier tun? Wie wird sich die CSU hier verhalten und weiter vorgehen?

Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort und viel Erfolg bei der Wahl.
Harald Kraus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraus,

im Bereich der Krankenhäuser, der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Empfehlungen zur Prävention der am häufigsten vorkommenden Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erstellt. Diese Kommission ist nach dem Infektionsschutzgesetz beim Robert-Koch-Institut angesiedelt und hat von Gesetz wegen die Aufgabe, Empfehlungen zur Prävention und zur Kontrolle von Infektionen zu erarbeiten.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Sie unterliegen dabei der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, können ebenfalls durch das Gesundheitsamt überwacht werden. Deshalb muss auch entsprechend ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl angestellt oder externe Hygienekompetenz zur Verfügung gestellt werden. Damit ist in Deutschland ein umfangreiches Hygienemanagement gesetzlich vorgeschrieben. Das muss vor Ort umgesetzt und überwacht werden.

Dass die deutschen Krankenhäuser sich ihrer Verantwortung bewusst sind, wird daran deutlich, dass mittlerweile 1.116 Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger mit der Zusatzqualifikation "Hygienefachkraft" sowie 80 Ärztinnen und Ärzte für Hygiene hauptberuflich in den Krankenhäusern beschäftigt werden (Stand: 5. Mai 2009). Darüber hinaus unterstützt der Bund aktiv die deutschen Krankenhäuser bei Hygienemaßnahmen, z.B. mit der "Aktion saubere Hände" oder dem "Aktionsbündnis Patientensicherheit".

Inzwischen sind auch auf europäischer Ebene Überlegungen zur Verbesserung der Patientensicherheit vorgelegt worden. Insbesondere die Erfahrungen bei Infektionserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen zeigen, dass deren Verbreitung nicht an der Pforte von Krankenhäusern endet und daher einrichtungsinterne Präventionsbemühungen durch einrichtungsübergreifende Strategien ergänzt werden müssen. Erste Schritte hierzu wurden in Deutschland durch die Bildung regionaler Netzwerke unternommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn, MdB

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