Frage an Thomas Sauer von Stefan L. bezüglich Innere Sicherheit
Herr Sauer,
in der Antwort auf die berechtigte Frage von Herrn Redlin schreiben Sie, "Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist."
Welche besondere Gefährdung soll das denn sein ? Bislang ist weltweit noch kein Anschlag mit einem Kleinflugzeug druchgeführt worden - und schon gar nicht von deutschen Lizenzinhabern.
Wie kommen Sie also zu dieser Aussage ?
Eine weitere Frage:
Was stellen Sie eigentlich mit Ihrer Überprüfung an, wenn die deutschen Piloten anfangen Ihre Lizenzen auszuflaggen? Ebenso wie es ja die deutschen Unternehmern aufgrund Ihrer Bürokratiewut schon die ganzen Jahre machen ?
Die ersten ausländischen Flugschulen haben das schon als Geschäftsidee entdeckt. Ich als Politiker würde mich schämen, wenn ich mir soetwas ansehen müsste:
http://www.mfu.at/lernen/JAR-FCL%20Deutschland.htm
Was entgegnen Sie solchen Vorgängen ?
Vielen Dank für Ihre Mühe.