Frage an Thomas Sauer von Hans-Walter H. bezüglich Familie
Sehr geehrter err Sauer,
es geht mir nicht gerade gut, als Vater von zwei leiblichen Kinder, die von mir getrennt leben, weil meine Frau das so wollte, (Sie hat einen anderen). Ich wurde erst gar nicht gefragt, sehe ich mich nur noch in der Rolle eines 14 Tage-Papas.
Meine Kinder wurden ebenfalls nicht gefragt, ob sie mit der Entscheidung meiner Frau einverstanden sind. Auch das Jugendamt, nimmt mich nicht für "voll".
"VÄTER HABEN IN DIESER REPUBLIK LEIDER KEINE LOBBY".
Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber, "auf Dauer die Rechnung ohne uns Väter und unserer Kinder gemacht". Er verlangt, das Väter nur noch für das finanzielle Wohl (der Kinder), mehr aber der ,der Mütter (Mütterfinanzwohl) aufkommen müßen und diese selbst gelangen dadurch oft unterhalb der Armmutsgrenze, selbst dann, wenn die holde "EX" in Saus und Braus leben würde.
Ist das Gerechtigkeit, nach dem Verständnis der SPD?
Ich gehöre zu der Generation von Vätern, die sich nicht mehr länger von Familiengerichten, Anwälten, Jugendämtern gängeln lassen wollen. Wir wollen eine wirkliche Gleichberechtigung zwischen beiden Elternteilen. Dazu gehört auch (aus unserer Sicht) die 50:50 Regelung bei der Erziehung als auch der Kosten. Wir gehen noch einen Schritt weiter. Es muß im Grundgesetz verankert werden, das jedes Kind einen gleichberechtigten, gleichen, Anspruch auf beide leiblichen Elternteile bzw."Vater und Mutter" hat.
Dadurch würden auch die Kinder nicht zum Erpressungsgegentsand von überwiegend Müttern, Anwälten und Gerichten, wie es zur Zeit gängige Praxis ist. Diese gängige Praxis, sind die Konflickte unserer Kinder von morgen. Mütter erhalten einfach den Vorzug, nur weil sie Mütter sind. Es scheint sich der Standpunkt durch zusetzen, lieber bei einer schlechten Mutter, als bei einem guten Vater.
Sind Sie der Meinung, das es neben einem Frauenministerium auch ein Männerministerium geben muß, damit dann die unterschiedlichen Sichtweisen gleichberechtigt zusammen geführt werden können.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Walter Henningsen
Sehr geehrter Herr Henningsen,
bereits im Jahr 1998 sind mit der Kindschaftsrechtsreform wichtige Änderungen zum elterlichen Sorgerecht und zum Umgangsrecht in Kraft getreten. Danach behalten beide Elternteile nach einer Scheidung die elterliche Sorge für die Kinder, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen.
Ihre persönliche Situation vermag ich mangels Kenntnis der näheren Umstände leider nicht zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sauer