Ein Bild von Thomas Ponier-Kröhl vor einem lila Hintergrund. Er trägt ein gestreiftes Hemd und eine Weste.
Thomas Ponier-Kröhl
Volt
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Ponier-Kröhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian Z. •

ist für Sie als MdB folgende „Spenden-Praxis“ einwandfrei & verfassungskonform oder zu unterbinden? augenscheinlich rd. 0,1 % Schmiergeld von 47 Mio. € an die SPD und der Rest ist Gewinn?

Hintergrund: Morgenpost

(Zitatanfang) „Wirbel im Steuerskandal: Warburg Bank spendete SPD über 40.000 Euro

Die SPD gerät zunehmend unter Druck: Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete im Jahr 2016 offenbar darauf, im Rahmen des Skandals um Cum-Ex-Geschäfte 47 Millionen Euro von dem Bankhaus M.M. Warburg zurückzufordern. Jetzt wird bekannt: Die Bank spendete der SPD insgesamt 45.500 Euro. (Zitatende)

Quelle:

https://www.mopo.de/hamburg/wirbel-im-steuerskandal-warburg-bank-spendete-spd-ueber-40-000-euro-36250698/

Ein Bild von Thomas Ponier-Kröhl vor einem lila Hintergrund. Er trägt ein gestreiftes Hemd und eine Weste.
Antwort von
Volt

Die von Ihnen beschriebene Spendenpraxis wirft schwerwiegende Fragen auf, die wir als Gesellschaft und politisch Verantwortliche dringend adressieren müssen. Grundsätzlich sind Parteispenden in Deutschland zwar legal, solange sie transparent offengelegt und die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Allerdings geht es hier um mehr als formale Rechtmäßigkeit: Es geht um Vertrauen in die Unabhängigkeit politischer Entscheidungen und die Wahrung der Integrität unseres demokratischen Systems.  

Zur Sachlage:  
Die genannte Spende der Warburg Bank in Höhe von 45.500 Euro an die SPD liegt unterhalb der unmittelbaren Veröffentlichungspflicht (ab 50.000 €) und könnte formal den Regeln entsprechen. Dennoch ist der zeitliche und inhaltliche Kontext – der Verzicht auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro Steuergeldern im Cum-Ex-Skandal – höchst bedenklich. Selbst wenn kein strafrechtliches „Schmiergeld“ vorliegen sollte, entsteht hier der Anschein einer Gegenleistung, der das Grundprinzip der Demokratie untergräbt: Politik muss im Interesse der Allgemeinheit handeln, nicht im Austausch gegen finanzielle Zuwendungen.  

Verfassungsrechtliche Bewertung:  
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Maßstäbe gesetzt: Parteispenden dürfen nicht als „verdeckte Einflussnahme“ fungieren. Ob dies hier der Fall ist, müsste juristisch geprüft werden. Allerdings zeigt der Fall ein strukturelles Problem: Die aktuellen Transparenzregeln und Obergrenzen für Spenden (z. B. 10.000 €-Jahresgrenze für Unternehmen) sind nicht ausreichend, um den Einfluss wirtschaftlicher Interessen auf politische Entscheidungen wirksam zu begrenzen.  

Unsere Position bei Volt:  
Wir setzen uns entschieden für eine Reform der Parteienfinanzierung ein:  
1. Transparenzsofortigkeit: Alle Spenden ab 1.000 € sollten unverzüglich öffentlich einsehbar sein – nicht erst im Jahresbericht.  
2. Spendenobergrenzen senken: Die maximale Spendenhöhe für Unternehmen und Privatpersonen muss deutlich reduziert werden (z. B. auf 5.000 € pro Jahr).  
3. Unabhängige Kontrolle: Ein unabhängiger Ethikrat sollte Spenden auf mögliche Interessenkonflikte prüfen – insbesondere bei Unternehmen, die in laufenden Verfahren mit staatlichen Stellen interagieren.  
4. Konsequente Strafverfolgung: Bei Verdacht auf Vorteilsnahme oder Korruption muss unverzüglich ermittelt werden, unabhängig von politischem Druck.  

Fazit:  
Auch wenn die Spende formalrechtlich möglicherweise „einwandfrei“ ist, zeigt der Fall, dass unser System der Parteienfinanzierung dringend reformbedürftig ist. Der Anschein der Käuflichkeit ist bereits Gift für die Demokratie. Als Volt kämpfen wir für eine Politik, die ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet ist – frei von Einflussnahme durch finanzielle Zuwendungen.  

Thomas Ponier-Kröhl
Volt Deutschland, Direktkandidat im Wahlkreis 186 Odenwald