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Frage von Peter M. •

Frage an Thomas Nord von Peter M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geerter Herr Nord,
mich bedrückt schon seit langem das Thema Kommunalabgabengesetz -
Anliegerstraßenbaubeiträge.Heute las ich schon wieder in der MOZ,
das die Anwohner im Buschmühlenweg abkassiert werden sollen.Das ist doch
ein Gesetz aus Kaiserszeiten.Ich finde das ist so eine Ungerechtigkeit .Der
Straßenanlieger zahlt ,und derjenige der einige Meter weiter um die Ecke wohnt,aber
die Straße ebenfalls benutzt,braucht nichts zu zahlen !!.
Warum wurde das schon in einigen Bundesländern und auch in einigen
Kommunen abgeschafft zb. Berlin ,das ja auch verschuldet ist,und hier nicht.
Übrigens hab ich noch kein anderes Europäisches Land gefunden,wo es so
ein ungerechtes Gesetz gibt.
Anm.ich wohne in der Herrman-Bojan Straße und werde auch bald davon betroffen
sein.Da hat man seit der Wende jeden Cent beiseite gelegt um das Haus bis
zur Rente abzuzahlen,und dann kommt die nächste Rechnung.Dann kann ich mein Haus verkaufen !!!

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Hr. Miosga,

vielen Dank für ihre Frage.

Straßenausbaubeiträge sind natürlich ein ständiges Streit- und Diskussionsthema. Es ist selbstverständlich nicht schön, wenn man für sein Haus hart gearbeitet und gezahlt hat und dann eine beträchtliche Rechnung der Stadt für Straßenausbeiträge kommt. Für die Kommunen ergibt sich dabei das Problem, dass sie wenig Ermessensspielraum haben. Kommunen sind nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg verpflichtet auf Grundlage einer entsprechenden Satzung Straßenausbaubeiträge zu erheben. Tun sie dies nicht bzw. nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, machen sich die Kommunen strafbar. Der Hintergrund ist der, dass die Kommunen (und das Land) verpflichtet sind, sorgsam mit öffentlichen Mitteln umzugehen und die Belastung für die Steuerzahler/-innen möglichst gering zu halten. Hier entsteht natürlich ein Interessenskonflikt. Um den Konflikt zwischen der Allgemeinheit und den konkret von den Beiträgen betroffenen Anlieger/-innen möglichst gering zu halten, wurde deshalb festgelegt, dass die Beiträge gestaffelt sind nach der voraussichtlichen Nutzung der Straße – je höher die wahrscheinliche Inanspruchnahme durch die Anlieger/-innen, desto höher der Beitrag. Hierbei ist entscheidend, ob die Verwaltung die Straße als Anlieger- oder als Hauptverkehrsstraße einstuft. Dies ist dann jeweils eine Einzelfallprüfung, die kontrolliert werden muss und ggf. angefochten werden kann.

Soweit der rechtliche Rahmen. Politisch sollte, wie sie richtigerweise sagen, diskutiert und entschieden werden, ob die Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß sind. Hierbei sind dabei dann auch Fragen der Finanzierbarkeit und der möglichen Rückerstattung von bereits gezahlten Beiträgen zu bedenken. Grundsätzlich ist unsere Position als LINKE, dass kommunale Straßen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören und dementsprechend auch durch öffentliche Gelder finanziert werden sollten. In diesem Sinne haben wir beispielsweise erreicht, dass im Koalitionsvertrag der Rot-Roten Landesregierung ein kommunales Investitionsprogramm in Höhe von 100 Mio. € aufgelegt wird, in dem auch Straßenerneuerungen enthalten sind. Die Frage der Straßenausbaubeiträge ist aber natürlich eine strukturelle Frage, die politisch geklärt werden muss.

Ich werde in Zusammenarbeit mit meinen Kolleg/-innen im Bundestag und in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) in dieser Sache ganz konkret zwei Dinge tun:
1. Wir werden prüfen, ob die Einstufung des Buschmühlenweg und der Herrman-Bojan Straße korrekt ist.
2. Wir werden anregen, dass sich die Landtagsfraktion mit dem Thema beschäftigt, mit dem Ziel der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Sinne von mehr Gerechtigkeit.

Ich hoffe ihrem Anliegen damit gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Nord