Frage an Thomas Nord von Halvor K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Nord,
die Piratenpartei Brandenburg hat ihre Liste zur Bundestagswahl wegen eines Vorfalles auf Twitter zurückgezogen.
Nachfolgend ist der Täter aus der Piratenpartei ausgetreten, so weit man hört, um einem Parteiausschlussverfahren zuvorzukommen.
Er soll zudem Besuch von der Polizei zwecks strafrechtlicher Prüfung seiner Äußerungen erhalten haben.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich bei den LINKEN in Hamburg
(siehe u.a. https://de.sputniknews.com/politik/20170906317338327-linke-politikerin-will-deutsche-sterben-sehen/ - lt. abgeordnetenwatch.de ist die große russische Nachrichtenagentur RT unseriös, daher hier eine weitere Quelle:
http://www.mopo.de/hamburg/politik/hamburger-linken-politikerin-morddrohungen-nach-verstoerendem-facebook-post-28368424 ).
Dennoch zieht die LINKE ihre hamburger Landesliste nicht zurück.
Soweit ersichtlich wird weder ein Parteiausschlußverfahren gegen die Täterin eingeleitet, noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Vielmehr erhält sie Personenschutz durch die Polizei.
Nach ihrem Twitteraccount ist die Täterin sogar Bundessprecherin der Linksjugend.
Würden Sie sagen, daß die Piratenpartei hier überreagiert hat?
Oder sehen Sie das Verhalten der LINKEN als unverhältnismäßig an?
Wie stehen Sie zu dem unterschiedlichen Verhalten der brandenburger und hamburger Polizei resp. Staatsanwaltschaft?
Mit freundlichen Grüßen
H. K.
Sehr geehrter Herr K.,
erneut vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
Da ich mich momentan im Wahlkampf befinde und es sich hierbei um einen Vorgang aus Hamburg handelt, möchte ich Sie bitten, sich direkt an den dortigen Landesverband zu wenden, um deren Beweggründe zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nord