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Thomas Nord
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Frage von Herr K. •

Frage an Thomas Nord von Herr K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Nord,
seit einigen Jahren soll der Bahnhof Eisenhüttenstadt zu einem barrierefreien Bahnhof umgebaut werden. Aktuell ist der Inselbahnsteig nur über Treppen erreichbar und damit für mobilitätseingeschränkte Personen unerreichbar.
Es gab nun schon diverse Initiativen von Unterschriftensammlungen, Treffen unserer Bürgermeisterin mit der Deutschen Bahn usw. Leider gibt es immer noch keinen verbindlichen Termin für die Schaffung der Barrierefreiheit. Die in der Tageszeitung MOZ veröffentlichte Planung weist zudem den großen Nachteil auf, dass Fahrstühle statt Rampen gebaut werden sollen. Da Reparaturen der Fahrstühle häufig sehr lange dauern (teilweise sechs Wochen) kann mit Fahrstühlen keine ständige Barrierefreiheit realisiert werden.
Leider besteht auch für eine Stadt mit fast 30.000 Einwohnern mit hohem Altersdurchschnitt kein Rechtsanspruch auf einen barrierefreien Bahnhof.
Daher meine Fragen an Sie:
Was werden Sie konkret tun damit das zu einhundert Prozent dem Bund gehörende Unternehmen Deutsche Bahn AG die Barrierefreiheit des Bahnofs Eisenhüttenstadt bis zum Ende der 19. Legislaturperiode mit einer zuverlässigen Lösung realisiert?
Für welche grundsätzliche Lösung , die auch anderen Gemeinden in einer ähnlichen Lage hilft, werden Sie sich einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
K.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter H. K.,

vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

seit dem 26. März 2016 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland und durch die Ratifizierung hat sich Deutschland zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Menschen mit Beeinträchtigungen werden aber weiterhin an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren und vor allem um die Barrieren in den Köpfen.

Es ist zwar schon einiges Positives passiert, aber leider sind immer noch sehr viele Bahnhöfe nicht barrierefrei. So auch der Bahnhof in Eisenhüttenstadt. Ähnliches gilt für die gesamte Infrastruktur, von Straßen und Brücken über Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Restaurants, Rathäuser, bis hin zu Kultur- und Sportstätten. Hier müssen in den nächsten Jahren mehrere Milliarden Euro investiert werden. Mit unserem Finanzierungskonzept wäre dies realisierbar.

Konkret fordert die Fraktion DIE LINKE:

Als Sofortmaßnahme sind die Errichtung neuer Barrieren in der gesamten öffentlichen Infrastruktur, im öffentlichen Personenverkehr sowie im Wohnungsbau zu vermeiden und spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlungen zu verhängen.
Parallel zur Barrierenvermeidung ist die Beseitigung bestehender Barrieren in all diesen Bereichen energisch voranzutreiben. Hierfür sind sowohl gesetzgeberische Maßnahmen als auch Investitionsprogramme, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und sonstige geeignete Aktivitäten erforderlich.
Auch sind private Anbieter und die Privatwirtschaft für eine verbindliche Barrierenvermeidung und Barrierenbeseitigung zu verpflichten.
Das „universelle Design“ (Art. 2 BRK) wird zum gestalterischen Grundprinzip in allen Lebensbereichen gemacht.
In der Arbeitsstättenverordnung ist umfassende Barrierefreiheit als Prinzip der Arbeitsstättengestaltung grundsätzlich festzuschreiben, das heißt unabhängig davon, ob Menschen mit Behinderung beschäftigt werden.
Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen sowie Förderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der BRK erfolgen, wozu die Schaffung beziehungsweise Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium gehört.
Beratungs- und Informationsangebote der Politik, von Behörden und anderen öffentlichen (aber auch privaten) Einrichtungen sind barrierefrei zur Verfügung zu stellen, damit sie für alle Menschen nutzbar und zugänglich sind.

Meine Fraktion wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode wieder dafür einsetzen, dass der Barrierefreiheit eine höhere Priorität eingeräumt und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention möglichst zügig vorangetrieben wird. Wie Sie jedoch wissen dürften, ist dies in der Opposition naturgemäß schwieriger als in Regierungsverantwortung.

Abschließend möchte auf unsere Kleine Anfrage zu dieser Thematik vom Februar dieses Jahres verweisen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811316.pdf sowie die Antwort der Bundesregierung darauf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811574.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Nord