
(...) Zum anderen sind aber auch zu beachten: Der Anteil von Verkehrsunfällen mit Verkehrstoten und Schwerverletzten, die unter einem Alkoholpegel von 0,1 bis 0,5 Promille verursacht wurden, ist sehr gering. (...) Selbst in der früheren DDR, in der eine sehr strenge Handhabung der 0,0-Promille-Grenze proklamiert wurde, wurden Verkehrsteilnehmer erst ab 0,2 Promille, teilweise erst ab 0,3 Promille belangt. (...)