Frage von Heinrich A. • 16.10.2011
Antwort ausstehend von Thomas Kutschaty SPD
Dies ist eine automatische Antwort
(...) Klar ist, dass es zur Kompensierung der Kosten für die Einführung eines Sozialticket nicht zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen, keinem Abbau von Nahverkehrsleistungen und keinerlei zusätzlicher Belastungen für die Nutzerinnen und Nutzer kommen darf. Meiner Kenntnis nach ist das auch die einhellige Auffassung in den Gremien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. (...)
(...) Das Ziel ist, dass die verbeamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene genauso wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können. (...)