Frage an Thomas Kutschaty von Daniel K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Justizminister NRW Herr Kutschaty,
meine Person - deutscher Staatsbürger - würde Sie gerne zu folgender bereits im Jahre 2002 dem damaligen Bund gestellten "kleinen Anfrage" (Drucksache 14/8563) "Internationaler Haftbefehl gegen Osama bin Laden wegen Mordes an zwei deutschen Staatsbürgern in Libyen" und der darauf folgenden Antwort der damaligen Bundesregierung (Drucksache 14/8775) - http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/087/1408775.pdf - in der enthalten ist, dass es im Justizministerium des Landes NRW ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren gibt beziehungsweise im Jahre 2002 gab - ebenfalls die gleichen Fragen erneut stellen:
1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Mordfall an den beiden deutschen Staatsbürgern im libyschen Surt? Beziehungsweise was haben die Ermittlungen diesbezüglich ergeben und sind die damals gemachten Angaben korrekt und nach wie vor aktuell?
2. Hatten sie als Ermittlungsbehörde bereits vor dem 16. April 1998 Kenntnis von der möglichen Tatbeteiligung Osama bin Ladens und welche Aktivitäten resultierten aus diesen Informationen? Sind diese damals gemachten Angaben korrekt und heute noch aktuell?
3. Wurde seitens ihrer Ermittlungsbehörde ein internationaler Haftbefehl aufgrund des Mordes an den zwei deutschen Staatsbürgern beantragt bzw. erlassen? Wenn nein, warum nicht?
4. Stimmt diese damals gemachte Angabe und wenn ja, war der ausgestellte lybische Haftbefehl am 16. März 1998 bzw. der von Interpol erlassene Haftbefehl vom 15. April 1998 nach ihrer Kenntnis / ihrem Ermittlungsstand der erste internationale Haftbefehl, der gegen Osama bin Laden erlassen wurde und besteht er fort?
5. Aufgrund welcher weiterer Taten ist nach ihrer Kenntnis / ihrem Ermittlungsstand seit 1998 ein internationaler Haftbefehl gegen Osama bin Laden beantragt bzw. erlassen worden und von wem?
Ergänzend die Frage nach dem dem Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen