Frage an Thomas Kutschaty von Peter M. bezüglich Soziale Sicherung
Mit Interesse verfolge ich Ihre Pläne über die Einführung eines VRR-Sozialtickets für 22,50€ / Monat.
Welches Ziel verfolgen Sie genau mit der Einführung? Die Kosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen / neuen Arbeitsstellen werden von der ARGE doch bereits übernommen.
Somit wird das vom Steuerzahler finanzierte VRR-Sozialticket nur für private Angelegenheiten genutzt, für die übrigens auch kostengünstig ein gebrauchtes Fahrrad genutzt werden könnte.
Ist die Einführung nicht eine Benachteiligung von Geringverdienern, die für die Fahrten zu Ihrer Arbeit noch den vollen Satz von 52,44€ bezahlen müssen und nicht wesentlich mehr als Hartz IV-Empfänger verdienen?
Ich persönlich muss Ihnen sagen, dass ich es als etwas ungerecht empfinde, dass ein Behördengang zur Stadt für mich per ÖPNV 4,60€ kosten würde, und ich aufgrund meiner finanziellen Selbstbestimmung meistens für eine Fahrt mit dem Fahrrad entscheide. Mit Ihrem neuen Sozialticket-Vorstoß schwinden meines Erachtens nach aber die Vorteile immer weiter, selbst arbeiten zu gehen.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich zunächst einige allgemeine Anmerkungen machen Die Einführung eines Sozialtickets ist erklärtes Ziel der rot-grünen Landesregierung (vgl. Koalitionsvertrag S. 51 http://www.nrwspd.de/db/docs/doc_30009_2010713112745.pdf). Allerdings obliegt die Frage der Einführung und der genauen Ausgestaltung den einzelnen Verkehrsverbünden, darunter auch der VRR. Das Land NRW stellt hierfür insgesamt 30 Mio. Euro pro Jahr bereit, um entsprechende Vorhaben in den einzelnen Verbünden zu ermöglichen. Im VRR-Raum wird das Sozialticket mit voraussichtlich 29,90 Euro deutlich über der von Ihnen genannten 22,50 Euro liegen. Es wird für Empfänger von sog. „Hartz-IV“-Leistungen und Wohngeld erhältlich sein. Darüber hinaus soll es im kommenden Jahr evaluiert werden.
Klar ist, dass es zur Kompensierung der Kosten für die Einführung eines Sozialticket nicht zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen, keinem Abbau von Nahverkehrsleistungen und keinerlei zusätzlicher Belastungen für die Nutzerinnen und Nutzer kommen darf. Meiner Kenntnis nach ist das auch die einhellige Auffassung in den Gremien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Mit der Unterstützung eines Sozialtickets möchte die rot-grüne Koalition die gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen. Die vorgesehenen Regelsätze reichen leider nicht aus das entsprechende Grundbedürfnis auf Mobilität sicherzustellen.
Das Problem, dass in zahlreichen Branchen mittlerweile weit unterdurchschnittliche Löhne gezahlt werden und diese teils sogar der Aufstockung durch ergänzende Sozialleistungen bedürfen wird aber nicht gelöst in dem wir weitere Sozialstandards abbauen oder in Frage stellen sowie ganze Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließen. Vielmehr bedarf es hierzu der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes. Ihre Argumentation verstehe ich dahingehend auch als ein Plädoyer, hier endlich zu entsprechenden Regelungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kutschaty MdL